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affung derselben, IX. 169. *5*½•
Lertur. bscheffung derlealn. derselben gehört zum Ressort des Kbs. Cabinets-Ministeriums,
I. 7 F. 3. ,
Trager Vis dah den Jollämtern die Last eines Trägers (Traget) zu berechnen, Z. Tarkf. S. 28.29.
vonfiro „ Güter. Durchgangs-Zoll, oll= H. P. 34 2c. Rürzoll, . 38. Welche durch das Reich ge-
s Güfer innländ. Handelsleute als Transito-Güter zu behandeln, und welchexohne Ruk-
vergütung dem Ein= und Ausgangs-Zoll unterworfen seien, IX. 171. .
TmnsitoszolhS.Ourchgangs-Zoll,
Trauergeläme«BudemAhsteikbmdek.FükstlsGkckfl«UU,dAdel.Gk1tsberrn-Vll.7,7.
Trauungen. Serafe der Geistlichen, die solche bei K. Dienern verrichten, welche die allerhichste Be-
willigung zum Heirathen nicht erhalten haben, Vl. 113. Deßgl. bei Personen, die im Mili-
3 stehen, X. 100. Was bei den Trauungen ausländischer Personen und Vaganten
zu beobachten, VlI. 854. — Verschiedener Confesstons-Verwandten, 600. Oro. — Der Mili-
tärpersonen, VIII. 231. 352. Die ohne allerhöchste Erlaubnis ausserhalb des Reichs geschehene
Trauungen Kdn. Unterthanen sind ungülrtig, 430. ·
Tumult. Befrafung der Urheber und Theilnehmer eines Tumults, X. 78. art. 27 — 29. Vergl.
Aufrubr.
Tutelar= Nath. Bestimmung und Personale, VI. 14. S. 44. 39. #. 24.
u.
Ueberweisung, rechtliche. Oie wirkliche Eristenz eines Rests ist hinreichend, den Residnar für über-
wiesen anzunehmen, VI. 147. Auch ohne Bekenntniß, auf bloße rechtliche Ueberweisung hin,
soll die ordentliche gesezliche Strafe erkannt werden, IX. 169. #
Uhrenmacherel. Als eine freie Kunst erklärt, und der Unterschied zwischen der Groß= und Klein-
Uhrenmacherei aufgehoben, IX. 4. . -
Ums-lex Aufgang eisr durchgangigen Gleichheit bei demselben in den gesamten Koͤn. Staaten,
VII. 313. Berechnung desselben, ebend. §. * 6. Was davon als Hausbrauch abgezogen wer-
den darf, §5.6. Vorschrifren wegen der Lieferung der Umgelds-Gesälle, VII. 316. 1X. 437.
Wann der Umgelds-Abstich vorzunehmen, VIII. 23z7. IX. 226. X. 25. Oie iu Um-
elds-Sachen ergehenden Resolutionen sollen von den Ober= und Cameral-Aemtern den Ober-
geldern in originali übergeben werden, X. 323.
Umgelds= Beamte. Obliegenheiten und Dienshuerrichtungen der Ober-Land= Stadt= und Dorf-Um-
sder, und der Umgelds-Visitatoren, VIl. 316. cc. O. K. 2. Geschärfte Vorschrift für sie
ei Wein= Verkäufen und Einlagen, VIII. qo. or. Acc. O. J. 39. 33. Was die Oberbeamten
von Personen, die zu Umgelders- Stellen vor eshiagen werden, zu berichten haben, IX. vol.
Was die Oberumgelder bei Ertheilung der Erlaubnis-Scheine zum Ausschenken des eigenen
Herbst= Ertrags zu beobachten ’v8*½½nn 321
Umgelds-Kechnungen. Vorschrifte###e Einrichtung und Einsendung derselben betr. VII. 316. 458.
. xållöi 54. 237. I# 20. 274. Die Ober-Umgelder sollen känftig die Rechnungs-A-cten voll-
ndig einsenden, X. 85.
Umgelds Strafen. Wie die Vergehen und Defraudationen in Umgeldssachen zu untersuchen und zu
bestrafen, VII. Zus. Wie die Umgeldsstrafen zu verrechnen, IX. r*5 431.
Ungerades. Bei Natural« Entrichtungen durch Abkauͤf zu berichtigen, VII. 121. Abkaufs= Preise
für die in jener Verordnung nicht genannten Fruchtgattungen, VIII. 522.
Uniform. Den Patrimonialbeamten und Dienern untersagt, VII. 263. Uniform der Kreis-Steuer-
räthe, VIII. 149. — Der Oberamtleute, Amtlente und Cameral-Verwalter, X. 506.
Universitär, Tübingen. Das Curatorium derselben gehdrt zum Geschäftskreise des Geistl. Depart.
VI. 8. . 8. Das Oekonomische zum Ressort des Ob. Landes-Oek. Coll. 9. K. 20. Verbind=
lichkeit auf derselben zu studieren, 96. VII. 629. — Akademische Wuͤrden nur von ihr anzu-
nehmen, VI. 147. Credit-Gesez, VIII. ros. Censur-Behdrden, 277. Ist mit ihren Insti-
tuten von der Capital-Besteurung frei, 425. Verordnung wegen des Besuchs der Collegien,