Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Aebersicht  der  Greignisse  des  Jahres  1873.

aus;  glauben  Sie  doch  nicht,  daß  wir  vor  solchen  Wahrnehmungen
die  Augen  verschließen  können!  Ich  will  auch  in  diesem  Stadium
alles  confessionell  Verletzende  vermeiden  und  erkläre  dieß  ausdrücklich,
weil  es  außerordentlich  schwer  ist,  diese  Dinge  zu  berühren,  ohne  daß
einem  stets  die  Volte  geschlagen  wird:  man  meine  die  ganze  Institution,
  man  meine  das  Kirchliche  und  die  Kirche  überhaupt,  wenn  man
von  einer  einzelnen  bestimmten  Partei  spricht.  Es  ist  dieses  Manöver
besonders  leicht  bei  der  äußerlich  anscheinenden  Geschlossenheit  der  katholischen
  Kirche.  Nur  eine  sehr  genaue  Kenntniß  und  Beobachtung
der  Verhältnisse  kann  den  klaren  Nachweis  führen,  daß  hier  Unterströmungen
  sind,  die  mit  der  christlichen  Kirche  gar  nichts  zu  thun
haben.“  Das  erste  Amendement  der  Opposition  wurde  vom  Herrenhause
  mit  88  gegen  70  Stimmen  verworfen  und  dasselbe  nahm  alle
4  Gesetze  in  der  Schlußabstimmung  ohne  Namensaufruf  mit  entschiedener
Mehrheit  an.  Eine  kleine  Differenz  zwischen  den  Beschlüssen  beider
Häuser  wurde  vom  Abg.-Hause  rasch  ausgeglichen.  Bis  zum  9.  Mai
waren  alle  4  Gesetze  perfect  und  schon  am  11.  gl.  M.  wurden  sie
vom  Kaiser  sanctionirt,  zum  deutlichen  Zeichen,  daß  er  über  diese
Frage  mit  seiner  Regierung  völlig  einig  ging.

Die  vier  Entwürfe  waren  also  preußisches  Landesgesetz.  Sieht
man  sie  genau  durch,  so  war  in  denselben  auch  nicht  Eine  Bestimmung,
  auch  nicht  der  Schatten  einer  Bestimmung,  welche  die  Religion
oder  den  Glauben  berührt  hätte.  Nach  wie  vor  konnte  der  katholische
preußische  Staatsunterthan  glauben,  was  er  wollte  oder  was  ihm  nur
immer  die  katholische  Kirche  zu  glauben  in  alter  oder  neuer  Zeit  vorgeschrieben
  haben  mochte,  die  päpstliche  Unfehlbarkeit  nicht  ausgenommen,
  ohne  fürchten  zu  müssen,  darin  von  der  Staatsgewalt  oder  von
wem  immer  auch  nur  im  mindesten  behindert  oder  auch  nur  behelligt
zu  werden.  Ebenso  lag  in  den  Gesetzen  für  den  katholischen  Priester
auch  nicht  das  allermindeste  Hinderniß,  die  Heilswahrheiten  der  katholischen
  Kirche  zu  verkünden  und  die  Sacramente  derselben  den  Gläubigen
  zu  spenden,  wie  nur  immer  er  wollte  und  seine  Kirche  es  ihm
vorschrieb.  Diese  beiden  Gebiete,  das  eigentliche  Gebiet  der  Religion
und  der  Kirche,  waren  durch  die  Gesetze  gar  nicht  berührt.  Was
diese  regelten,  waren  die  Beziehungen  der  Hierarchie  und  der  Priesterschaft
  zum  Staat,  die  überwiegend  äußerliche  und  weltliche  Seite  der
Kirche.  Und  was  die  Gesetze  vorschrieben,  war  auch  gar  nicht  etwa

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Die
Maigesetze.