— 1688 —
Nr. 6881.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt
Stettin im Betrage von 500,000 Thalern. Vom 17. August 1867.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem der Magistrat zu Stettin im Einverständnisse mit der dortigen
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zu verschiedenen im Interesse
der Gemeinde nöhhig. gewordenen Bauten und zur Bestreitung anderer außerordentlicher
städtischer Ausgaben ein neues uu von fünfhundert Tausend
Thalern aufnehmen und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lautende, mit
Zinskupons versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in
Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch
Sgenwärrtiges Privilegium zur Ausstellung von fünfhundert Tausend Thalern
Stettiner Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar:
in 2500 Stück à 20 Thaler = 50,000 Thaler,
" 1000 à 50 = 5000
.3000 à 100 = 300000
. 200 à 500 = 1000000
Summa = 500,000 Thaler,
auszufertigen, in fünf Serien von je 100,000 Thalern zu verausgaben, mit vier
und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und — von Seiten der Gläubiger
unkündbar — nach dem bes ellten Tilgungsplane durch Verloosung innerbalb
neununddreißig Jahren von Zeit der Emission an zu amortisiren sind, mit
orbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch
dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Beheerbiguan eine
Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Kassel, den 17. August 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
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(Stet-