Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1688  —

Nr.  6881.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen  der  Stadt
Stettin  im  Betrage  von  500,000  Thalern.  Vom  17.  August  1867.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc.

Nachdem  der  Magistrat  zu  Stettin  im  Einverständnisse  mit  der  dortigen
Stadtverordneten-Versammlung  darauf  angetragen  hat,  zu  verschiedenen  im  Interesse
  der  Gemeinde  nöhhig.  gewordenen  Bauten  und  zur  Bestreitung  anderer  außerordentlicher
  städtischer  Ausgaben  ein  neues  uu  von  fünfhundert  Tausend
Thalern  aufnehmen  und  zu  diesem  Zwecke  auf  den  Inhaber  lautende,  mit
Zinskupons  versehene  Stadt-Obligationen  ausgeben  zu  dürfen,  ertheilen  Wir  in
Gemäßheit  des  F.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  wegen  Ausstellung  von
Papieren,  welche  eine  Zahlungsverpflichtung  an  jeden  Inhaber  enthalten,  durch

Sgenwärrtiges  Privilegium  zur  Ausstellung  von  fünfhundert  Tausend  Thalern
Stettiner  Stadt-Obligationen,  welche  nach  dem  anliegenden  Schema,  und  zwar:

in  2500  Stück  à  20  Thaler  =  50,000  Thaler,
"  1000  à  50  =  5000
.3000  à  100  =  300000
.  200  à  500  =  1000000

Summa  =  500,000  Thaler,

auszufertigen,  in  fünf  Serien  von  je  100,000  Thalern  zu  verausgaben,  mit  vier
und  einem  halben  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  und  —  von  Seiten  der  Gläubiger
  unkündbar  —  nach  dem  bes  ellten  Tilgungsplane  durch  Verloosung  innerbalb
  neununddreißig  Jahren  von  Zeit  der  Emission  an  zu  amortisiren  sind,  mit

orbehalt  der  Rechte  Dritter,  Unsere  landesherrliche  Genehmigung,  ohne  jedoch
dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung  ihrer  Beheerbiguan  eine
Gewährleistung  Seitens  des  Staats  zu  bewilligen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Kassel,  den  17.  August  1867.

(L.  S.)  Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

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(Stet-