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Malerek-Guts-Pachtbrlefen iff zwar das Wesentliche ausgezelchner, zu dessen genauer
Erfüällung die betreffenden Cameralverwalter dle Pächter der Kngl. Domalnen anhalten
en.
Damlt aber das Koönligl. Finanz-Departement versichert seyn kann, daß dlesen Vorschriften
Genuͤge geschlebet; so wird blemit anfs neue Folgendes verordnet:
1) Soll jeder Cameral-Beamte- alle Malerel Güter selnes Amtsdistricis jährlich
nach der Frübjahrs-Saat, zur Erndtezelt, aus Gelegenheir der Zehendverlelhungen, und
im. Herbst, wenn die Winter= Saat bestellt ist, sorgfältig olllliren.
à) Bei diesen Visstationen haben die Beamte genau und pPflichtmößig zu untersuchen,
a) ob überhauxt alle Bedingungen, welche der Pacht-Contrakt verschrelbt, von den
Materel= Beständern befolgt werden; insbesonder aber
b) ob die Aeker der Ordnung gemäß gedaut und gebessert, die Wlesen blulänglich gedüngt,
die Abzugs-Gräben gehbrig ausgeschlagen, Zäune und Häge in gutem Standerhalten,
die Baumgucht nicht vernachläßlgt, gesundes, wohlgenährtes Vleh auf dem
Gut nach verbältnißmäßiger und in dem Pacht-Centract vorgeschriebener Anzahl.
unterhalten, von Futter, Stroh und Dünger nichts verussert oder zu andern Zwecken
verwendet werde, auch ob an den Gebäuden und auf den Feldern elgenmächtiger
Weise nichts verändert, oder auf irgend eine Art zum Scheden der Gutsherrschaft
verdorben worden sey ? .
Z).AlleG,cbrechea,.Veksäu-nnlsseuadBeschädkgungen,mlchedIeCametalbeamto:
bekdlefeasVisttatlosenmtdeckeu,sollensielnelaProtokoll.aufnebmcn,dlebletsufoott
ihnen-nthclltePersügungmaquadebelsetzen«,unddkeJnsiaaatlonvondenPächtem
beurkunden lassen, sofort diese Visstatlons-Protokolle mit den. gemachten Anordnungen
jaͤbrlich unfehlbar auf Martinl durch die Landvogtei-Steuerräthe mit folgendem Jahrs-Rapport
an die Section der Krondomainen einsenden: Es muß nämli
4) dleser Jahrs-Berlcht über den Zustand der Khalgl. Malerel = Güter die Beantwortung
folgender Fragen enthalten:
a) den NMamen des Malerel-Guts mit Bemerkung der Morgenzahl, welche es an.
Gärten, Wlesen, Aekern und Waldfeld, je insbesondere, hat.
b) Wie die Lage des Guts, Grund und Boden des Felds, wenigstens nach allgemelnen
Beziehungen, beschaffen sey? ,
c)-pelcheEintheilung-desFeldes-ble-·Pächtek,awählthqbeu,.mxdwlcoiccthorgm
von dem D###en Akerfeld in dem letztverflossenen Jahre.
a) mit nter- s
OtnltSommeh Halmfruͤchten
Fv) mit Futter.-Oehl= und andern Gewächsen angebaut gewesen seyen.
) Zu welchen Anpstanzungen dlejenige Aeker, welche im letztverffossenen. Jahr
3 Wx Halmfrüchte, und
7) Futter, Oel und behakte Gewächse getragen haben, für das nächste Jabr be-#immt
seyen, und ob hlebel dlejenige Abwechse lung berücksichtiget werde, welche
nothwendig ist, wenn der Aker alcht mit Unkram übersogen werden, oder sich.
erschdpfen soll.