Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Mie der Vollilehung ist Unser Msolster des Jarern, und so weit es die don der 
Ober-Flnanz-Kammer abbängenden Leben berrifft, Unser Finanz-Minister besonders beauf- 
tragt. Gegeben, kudwlgsburg, den 6. Jull 18-7. 
Friderich. 
. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. propr. 
v. Vellnagel. 
Königl. Justiz „Ministerium. Die allerhöchste Verordnung wegen der Amts-Tracht 
der höhern Gerichts-Stellen des Königreichs betr. vom 4. Juli 1812. 
. Se. Köniel. Mg8j. haben Sich olleranädigst bewogen gefunden, füär dle bbhere 
Gerichts-Stellen des Kdülgreichs eine der Würde ibres Berufs angemessene, den zußerll= 
%% Anstand bei der Ausübung l#rer Funktion mehr erhbhende Amts-Tracht zu be- 
mmen. 
:) Die Rätbe des Konigl. Ober-Appellotlons= Telbunals tragen über die gewmbbu- 
liche blaue Kleider schwarfe Talare von Camelsot, mit 2 Ellen langen Krägen vos der- 
selben Farbe und mit : Zoll langen goldenen Franien besetzt, und olereckigte Barrets von 
schwartem Sammet mit goldenen Franzen. Der Prästden, Vice-PDrästdent und Direk- 
tor tragen öbnliche Tatere, nur von Seide, den Kragen mit goldenen Franien besegzt. 
Der Präsldent bat überdies eine : Finger breite goldene Stickerel auf selinem Krogen und 
ein Barter döon rotbem Sammet mlt goldener Quaste. Die Barreis des Vice räfl- 
denten und Direktors sind von schwarsem Sammet, und mit golderer Quaste versehen. 
Die Sekretäre und Reglstratoren tragen kurze schwarze Talare, welche nur bl#e elnen 
halben Schuh unter das Knie gehen, mit schwarzen Krägen; die Barrets derselben sind 
ven schwarzem Fllz mit einem schwarzen Büschel. . 
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viereckigteBakretpoonSeidhobenmiteinekschwakkundgelbmellktenseidenchuasic. 
Der Präsldent: Vice-Prästdent und Direktor trägt den Talar von seiden Zeug, die 
Freinen am Krägen don Gold, und das Barret von Sammet und mit gaöldener 
Quaste. — Die Sekretärs und Rezisteatoren haben dieselbe Kleldunz wie die Sekre- 
* des Ober Appellatlons-Tribunals, nur auf dem Talar elnen stehenden tothen 
ragen. 
) Dle Räthe des Konigl. Ober-Justlz-Colleail tragen schwarze Talare wie dle 
Räthe des Ober-Appellations-Tribunals, nur stud die Krägen mit gelb und schwarz me- 
lirten seicenen Franien besetzt; die Barreks derselben sind wie die der Rä#te des Criminal= 
Tribunals. Der Drästdent, Vice Präsident und Direktor tragen dleselbe Kleldung, nur 
von Seide, und die Franzen von Gold; und die Barrets von Sammet und mit gelde- 
ner Queste. — Dle Sekretärs und Reglstratoren haben gleiche Tracht mit den Sekre- 
tärs und Reglstratoren des Ober-Appellations-Tribunals.
	        
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