Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Am 2. Sept. ist der zu Calw in Untersuchung gekommene Chirurgus, Ernst Frledrich 
Neumann zu Wildbad wegen seiner Verfehlung durch Vornabme einer nicht indicirten, 
lebensgefährlichen Operation dei de# Wagner Fischerschen Ehefrau ju Wildbad, zu ein- 
jührigem Festungs= Arrest zu Hohenasperg mlt angemessener Beschäfrigung verurtbeilt und 
zugleich verordnet worden, daß demselben alle fernere Geburtehülfe untersagt werden soll. 
Kodem Ist die zu Lud#lgsburg verhaftete Dörothea Schwelkle, von Stuttgart, we- 
den wlederhelten Dlebstahls, neben dem Ersatz der Kosten und des Schadens,, zu sechs- 
monatlicher Zuchthausstrafe condemnirt worden. * 
Unter dem 3. Sept. wurde die zu Göppingen verhaftete Vlktorla Gänter, von 
Gmünd, wegen wlederholten Dlebstahls, neben dem Kesten= und Schadens Ersatz mit 
achtmonatlicher Zuchhausstrafe belegt. 
Den 4. Sept. wurde der zu. Gppiagen vehaftete Gottfrled Weller, von Kalsers= 
bach, wegen wiederholten Diebstahls, zu einjähriger Festungsarbelt, so wie zum Ersatz 
des Schadens und aller Kosten condemnirt. 
Kolluim ist der zu Reutlingen Iin Verhaft und Untersuchung gekommene Johann 
Georg Merz, von Erofingen, wegen Wilderei-Attentats und Gewehr = Berbesmlichung, 
neben dem Eesitz der Kosten, so wie der Consiskatlon seiner Gewehre, zu oier und einhalb- 
monatlicher Festungsarbeit und zu Bezahlnng von 2o Pfund Hellern verurthellt worden. 
Lodem murde der zu Künzelsau verhaftete Johann Adam Feger, von Schlelerhof, 
wegen Wilderei und Gewehr= Verhelmlichung, neben dem Ersatz aller Kosten und des 
Werths von dem erlegten Wild, mit oler und einbalbmenatlicher Festungsarbelt, die 
ersten sechs Wochen mit aufgesetzter Wilderer-Kappe belegt. 
Eodem ist der zu Urach verhaftete Johann Wolf, von Pfallingen, wegen Wlder- 
setzlichkeit gegen dle Obrlakeit, zu zwei und einhalbjähriger Festungsarbeit, so wie zum Er- 
sat aller Kosten verurtheilt worden. · » 
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nung der ihr unter dem 9. Junl 1805 juerkannten einjährigen Zuchthausstrafe, nunmehr 
zu eln und einhalbjähriger Zuchthausarbeit condemnirt. 
Kodem ist die zu Ulm verhaftete Anna Marla Durst von da, wegen wiederbolten Dieb- 
stahls, neben dem Kosten= und Schadens-Ersatz, mit elnjähriger Zuchthausstrafe belegt worden. 
Unterm 8. Sept. wurde in Untersuchungssachen gegen den kasstrten Comeral-Verwal= 
ter Rals und dem Commun-Rechnungs-Reolsor Götz, von Hall, verordnet, dag 
a)TJInkulpat Rals, wegen anonymer Schmöbschriften, neben dem Ersatz sämtlicher 
Commissions-Rosten, zu einjährigem Festungs-Arrest mit angemessener Beschftigung verurtheilr, 
b) der Reolsor Gb# aber, weil er sich verbotener Cerrespondenz schuldig gemacht, 
4ber selnen erstandenen Häus-Arrest, noch mit dreimonatlicher Festungsstrafe belegt, und 
zu Bekleldung aller dffentlicher Aemter für unfähig erklärt werden sell.
	        
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