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Surplus-GBeiber, und andere Gefaͤlle, welche in eluem andern Oberamt zu erbeben And,
diesem letztern Oberamt, ohne Unterschled, ob desselbe dem nemllchen Instliat, für welches
der Ansat gemacht worden, oder elnem der andern Instliute zugerheillt ist, soglelch und
wenigstens in dem ersten Rechnungs-Jahr durch eine Vergleichung zum Elnzug und zur
Verrechnung öbergeben sell. " schss zus in
Damit aber sowohl den Walsen- und Zuchthaus-Pflegbeamtungen, als auch der
Kanzlei-Reolstons-Behbrde nach Elnsendung der sämtlichen Gefäll-Oberelnbringerel-
Rechnungen davon, dah derglelchen Uebergaben wieklich gescheben, und keine Gefälle zu-
gückgeblleben seyen, dle erforderliche Uebersicht verschafft werde, so hat der Rechnungs-
Revisor elnes jeden Oberamts olle Jahr ein specisikes Verzeichniß folcher äbergebenen und
übernommenen Posten, mit der Bemerkung und Unterscheldung, an welche Oberämter, und
von welchen, die Uebergabe geschehen ist, zu fertigen, und solches jeder Gefäll-Oberelnbrin=
gerel-Rechnung belzulegen. Stuttgart, den 7. Dec. 1312:.
Section der Communverwaltung.
Auf besondern Besfehl.
Verschiedene Mängel in den Apotbeken betr.
Aus den Berlchten über die Wistratlonen des Medlelnal-Zustandes des Lhnsgrelchs
H# man ersehen, daß in manchen Apotbeken noch folgende bedeutende Mißbräuche herrschen.
1) In olelen, selbst guten Apotheken werden, um der alphabetischen Ordnung whllen,
die giftigen, und beftig wirkenden Kräuter, Wurzeln und chemische Präparate sowohl
in den Ofsficinen, als in den Materlallen-Kammern, Kräuterbbden und Wasserkellern unter
den übrigen un sschädlichen Mitceln, ofe sogar in denselben, nur durch leicht zu verwechs-
lende Ficher abgethellten Schubladen aufbewahrt. Je gefährlicher dieses nun wegen der
dadurch so lelcht entstehenden Verwechslungen ist, je unerläßlicher ist es, daß alle giftige,
oder stark wirkende Aezuelen, Kräuter, Wurzeln, Ertracke, und andere Préparate abge-
sondert, und jede derselben in einem besondern Gefäße, oder elner besonderen Schub-
lade, dle größeren Vorräthe von gistlgen Pflanzen in den Materlallen= Kammern, und auf
den Kräuterbbden aber an einem separirten und verschlossenen Orte ausbewahrt werden.
2) In manchen Apetbeken und zwar sowohl in den Offieinen selbst, als in den Ma-
tersallen-Kammern siud die Behälter (Schubloden u. Gefäße) blos mit Nummern bes
elchnet. Zu gibßerei Sicherhelt sollen ste aber mit deutlichen Ueberschriften des Inn-
Delr, welche wenlger als Nummern verwechselt werden, versehen seyn. Uebrigens kon-
nen die Ueberschriften bel chemlschen Präparaten zwar nach der neuen chemischen Nemen-
rlatur eingerichtet werden; doch sollen sie, um Mißgriffe zu verhüten, zugleich auch die in
der Wuͤrttemberglschon Pharmacopoe gebrauchten Benennungen enthalten.
2) Nech immer fuden sich in den Apotheken zinnerne, meistens mit vlelem Blel
vermischte Gefähe zu Aufbewahrung der Kränter, Extracte, der Oele, der Fett Arten u. dgl.
stat daß dergleichen. Gegenstände nur in Gefößen von Glas, Favence oder Stein auf-
bewahrt seyn sollten. «