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Vererdnung. Die Tabaks= „Msi- fünde Reisenden bett. 42.
Verordnung. Die von den Königl. Kassenbgamtsn an die Königl. Hauptkassen zu versendenden
Geldpakere betr. 42.
Kdnigl. Verordnung. Den-Geschäftskreis des Polizei-Minisieriums betr. 4
HKöhnigl. Verordnng. Dis Postu#rto-Befresung ketrschaftlicher Gelder beir. 54.
General-Verordnung. Die Aufhebung der Handels-Beschränkungen im Innern des Konigreichs
etr. 53
Verordnung. Die Sefreiung der Militr-Vorspänns= Frohnsuhren von dem Straßen= Ein= und
Ausgangs-Geld b
Dekret des Kbhngl ientle LKeibenass, die Berschte in Eriminalsachen betr. 62.
Nähere Bestimmung des neuen Geschäftekreises des Polizel-Minisicriums, 51.
Kdnigl, Verordnung. Die. Etrale wegen Tabaks-Einschwärzungen bem. 58.
Die in dem Königreiche Württemberg S-e inslichen Eingeborne des franzdsischen Reichs betr. 5).
Neue Eintheilung des Oberamts Künzelsau, 58.
ssi--ie Die in der Brandversi cherungs1 Sranung vorgeschriebenen Aendcrungs= Tabellen
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März.
Verordnung. Die Ausstellung der Vieh- Urkunden betr. 66.
Dekret des Kduigl. O. Consist. Die Bittschriften der epangelischen Geisilichen um Anstellung oder
Beförderung betr. (6.
Die- Juchthaus-Gefäll= Rechnungen., von Gotteszell betr. 66.
Beteinigung der Sektionen des Commun-Administrations "50] und des Commun= Rechnungswesens,
Kbnigl. Kererduung. Die Skammbeimer und Simozheimer Hut betr. 65. .
Dekret an die' Koͤngt Kassenbeamten wegen genaucker Beobachtung der bestehenden Verordnungen
in Absicht der Einsendung der Gelder zu den Kdnigl. Hauptkassen, 73.
Verordnung. Die berumziebenden Gewe#bsleme betr. 65.
Anordnung eines Polizet= Commissariats für die Stadt und das Oberamt Cannstadt, 72.
Königl. Verordnung. Die Anstellung derjenigen, welche sich den Rechts= oder Camcral= Wissen-
schaften, oder dem. Schreibexeifache widmen, als Aktuare und Subslituten, und ihre Veloh-
nung von den Bramten betr. J,
„Bildung einer Unteramteschreiberei in * Oberamt Herrenberg,
(Verbot für d' 3 den Militärpflichtigen Attestate wegen 6. vricche Gebecchen wuih,
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Wearnuig aun den Genüß sauer zewordener und geräucherter Wüsste, B0.
Aorll.
Einschtrung des Verbots- der Ausstelluns von Attestaten durch Orts-Magistrate ohne oberamil-
chto Vorwissen, g.
Kodnigl. Verordnung. " Die Leslimmua des Reluitions-Geldes für solche (onseriptiensslichrige
Juden, welchen wegen Verfeblung chegen die Constriptions-Geseze eine Capitulations Zeit-
Erhötüng zuerkaltat wird, bein
7. Nähere Delinmngen in Bozlehung Auf die Einlichung det Gesaßgenel Tabellen- uebsi Formu-