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Decken, Thüren, Oefen, Fenster-Wergstterungen, so wle die Bettstellen und die etwa den
Gefangenen angelegten Schlleßen, mehrmals den Tag über und oft auch zur Nachtzelt un-
versehens ze untersuchen, und auf jeden Verdacht eines Ausbruchs= Unkernehmens auf das
genaueste Acht zu haben.
Ueberdies sind dle Vorsichtsmaßregeln umständlich vorgeschrleben worden, welche se
sowohl bel dlesen Wlsttatlonen als bei andern Funktlonen zu beobachten haben.
Es hat sich aber bei mehrern inzolschen eingetretenen Fällen von gewaltsamen Aus-
brüchen verhafteter Verbrecher gezeigt, daß die Gefangenwärter diesen Vorschriften nicht
nachgekommen stnd, und daß es den Gefangenen hlerdurch mbalich geworden ist., ihre Ent-
weschung mebrere Tage lang vorsubereiten. Dle Khnigl Landoogtel= und Oberämter werden
daher erinnert, denselben ihre Obllegenheiten wiederholt mit allem Nachdrucke einzuschärfen,
und sle insbesondere anzuweisen, daß sie dle Gefänaniß-BVisteatlonen nicht nur bfters und
zu ungewissen Stunden mi derholen, sondern auch bei der Untersuchung selbst auf Alles,
was irgend ein Ausbruchs-Unternehmen befbrdern könnte oder vermutbe lleße, die genue-
ste Aufmerksamkeit richten, und, wenn die Dunkelhelt des Gefänanlsses sie hierinn bindern
würde, sich elner wohlverwahrten Laterne blezu bedlenen sollen, indem man bel jeder ihnen
zur Last fallenden Vernachsihrgung, die ihrer Verschuldung angemessene strenge Ahndung;
unfehlbar#elntreten lassen würde: Stuttgart, den 91. Jan. 1312.
Khnigl. Ministerlum des Junern.
Se. Königl. Muj. baben allergnédigst geruht#.
durch ein allerobchstes Decret vom :9. Jan. den Dremser-Lleutenant" von Schmidt-
dem. Infanterle. Regiment Nr. 5. Prinz= Friderich, zum Stagos Hauptmann bei dlesem Re-
glment, und
den in Meklenburalschen Diensten als Second-bleutenant gestandenen: . Bbckler, zu-
solchem beim Cavall. Regiment Nr. 2. Lelb Chevaurleae-s;
durch eln allerhd hites Decret vom 31. Jan. den Second? leutenant von Hayn vom
Garde-Regiment zu Fuß„ zum Premser-bleutenant, und «
den Cadet v. Goldberg vom leichten Batalllon Nr. 3. von Wolff, zum Second-=
bleutenam bei dlesem Buatralllon zu ernennen.
Verinzg allerhöchsten Rescripts- vom 5. Febr. baben Se. Königl. Maj. dle Ober-
Aecksers-Stelle in Crallsheim, dem vormaligen Mauthamts-Controleur, Zobel allergnädigst.
übertragen.
Se. Kinigl. Mojest. haben allergnädigst gerult,
vermög allerbdcsten Reseripts vom 31. Jan. den katholischen Pfarrer GI### in Roß-
wengen, Oberamts Spalchingen, auf seine allerunterthänlaste Bitre von seinem Dienste zu
entlassen, und dem zur. Parronatpfarrei Roßwangen nominirten Caplan-Pfundsteln in
Schramberg, auch) E