Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Decken, Thüren, Oefen, Fenster-Wergstterungen, so wle die Bettstellen und die etwa den 
Gefangenen angelegten Schlleßen, mehrmals den Tag über und oft auch zur Nachtzelt un- 
versehens ze untersuchen, und auf jeden Verdacht eines Ausbruchs= Unkernehmens auf das 
genaueste Acht zu haben. 
Ueberdies sind dle Vorsichtsmaßregeln umständlich vorgeschrleben worden, welche se 
sowohl bel dlesen Wlsttatlonen als bei andern Funktlonen zu beobachten haben. 
Es hat sich aber bei mehrern inzolschen eingetretenen Fällen von gewaltsamen Aus- 
brüchen verhafteter Verbrecher gezeigt, daß die Gefangenwärter diesen Vorschriften nicht 
nachgekommen stnd, und daß es den Gefangenen hlerdurch mbalich geworden ist., ihre Ent- 
weschung mebrere Tage lang vorsubereiten. Dle Khnigl Landoogtel= und Oberämter werden 
daher erinnert, denselben ihre Obllegenheiten wiederholt mit allem Nachdrucke einzuschärfen, 
und sle insbesondere anzuweisen, daß sie dle Gefänaniß-BVisteatlonen nicht nur bfters und 
zu ungewissen Stunden mi derholen, sondern auch bei der Untersuchung selbst auf Alles, 
was irgend ein Ausbruchs-Unternehmen befbrdern könnte oder vermutbe lleße, die genue- 
ste Aufmerksamkeit richten, und, wenn die Dunkelhelt des Gefänanlsses sie hierinn bindern 
würde, sich elner wohlverwahrten Laterne blezu bedlenen sollen, indem man bel jeder ihnen 
zur Last fallenden Vernachsihrgung, die ihrer Verschuldung angemessene strenge Ahndung; 
unfehlbar#elntreten lassen würde: Stuttgart, den 91. Jan. 1312. 
Khnigl. Ministerlum des Junern. 
  
Se. Königl. Muj. baben allergnédigst geruht#. 
durch ein allerobchstes Decret vom :9. Jan. den Dremser-Lleutenant" von Schmidt- 
dem. Infanterle. Regiment Nr. 5. Prinz= Friderich, zum Stagos Hauptmann bei dlesem Re- 
glment, und 
den in Meklenburalschen Diensten als Second-bleutenant gestandenen: . Bbckler, zu- 
solchem beim Cavall. Regiment Nr. 2. Lelb Chevaurleae-s; 
durch eln allerhd hites Decret vom 31. Jan. den Second? leutenant von Hayn vom 
Garde-Regiment zu Fuß„ zum Premser-bleutenant, und « 
den Cadet v. Goldberg vom leichten Batalllon Nr. 3. von Wolff, zum Second-= 
bleutenam bei dlesem Buatralllon zu ernennen. 
Verinzg allerhöchsten Rescripts- vom 5. Febr. baben Se. Königl. Maj. dle Ober- 
Aecksers-Stelle in Crallsheim, dem vormaligen Mauthamts-Controleur, Zobel allergnädigst. 
übertragen. 
Se. Kinigl. Mojest. haben allergnädigst gerult, 
vermög allerbdcsten Reseripts vom 31. Jan. den katholischen Pfarrer GI### in Roß- 
wengen, Oberamts Spalchingen, auf seine allerunterthänlaste Bitre von seinem Dienste zu 
entlassen, und dem zur. Parronatpfarrei Roßwangen nominirten Caplan-Pfundsteln in 
Schramberg, auch) E
	        
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