Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

KF 1 
*- 
Herreualb. Donnerftag den 6. Ayril J. Vormittags Uhr wird in hiesiger Tameralamt#s 
Wohnung 1 Centner Salpeter im Aufstreich verkeuft. Den. 16. Merj 1615., : 
** · · ,« «isds.Camekal-Perwaltnss.- 
Oft-Museu-MississdeAprilBotmntagstovbkwekdesvondesEmekqhBeqmtnas 
JEeatackgaretgekeiaingatpemandeuMejstbcmndenvnkauft,"wozisidfeLsebdabckuagkmps 
werden. Den 6. Merz 1015. Camerslamt. 
SEaulgau. Die vormaligen Hauhiskanerkloster= Gebäude samt Kirche nab großen Garten wer- 
den Donnerstaz den 6 April d. J. Vormittags daselbst zum öffentlcchen Verkauf gebracht. Die Leeb- 
baber werden 1 mit dem Bemerken eingeladen, daß sie die Hiebei besonders gestatteten Vortheile aus 
den Kaufsbedingungen vernehmen. Den 22. #rz 1675— 
Kandvogtei. Steuerrarh, an der Donau und Cameralamt Heiligkreuzihal. 
We insberg. Bei unterzogener Beamtung ist ein Quantüm alter Nocken zu verkaufen. Den 
22. Merz 1615. " « Ihmsamenlaam 
Oettessell,3achkhaus.DieuytekzeichuqueamtnssstaM-Ichvetnlcst,dbetdiekiefeksug 
des-onGeorgitbioMmisi«v-J.beidenhiesigenJashtuuecfotdmschessbchmedlsnochestimated-e 
IhstnichdsVekhaadlaagaud«am,tetve«u,unpesvudsaundiesm.:hctqmt..em«cht,dass-derselben 
Montagders.Apk.d,J.h-stuamcset,mwelchemTagesichvieAttvchedhadaBocaumqs9Uhc 
dahler einfinden, und das Weitere verathmen wollen. Den 20. Merz 1615. 
FKoͤn. Zuchthauß · Pflegamt. 
Hausen an der Lauchert. Vermdg allergnaͤdigsten Befehls soll in dem hicsigen Pfarrdorfe an 
die Sielle des wegen Baufälligkeit abgebrochenen Pfarrhauses ein ganz ncues 58“ lang u. 36“ breit mis 
einem stemernen Stock erbaur, u. diebes Bauwesen an kautionsfäsige tüchuge Werkmelsicr em Ubtreich 
verakkordrr werden. Sämtliche zu einem solchen Bauwesen erforderliche Handwerkslente, welche eiws 
vorlebede Entreprise übernehmen wellien, werden nun eingeladen, sich Owofitag den 141. Aprüil d. J. 
Vermitrags Uhr im Ort Hausen selbst einzufinden und der Verhandlung anzuwohren; wodei jedoch 
ausdrüklich bemerkt wird, daß nur solche Meister werden zugelaßen werden, die sich wowohl über ihre 
Geschicklichkeit, als auch daß sie hinlängliche Caution leisten kdunen, mit oberanulich gesiegelten Zeug- 
missen ausgewiesen haben. Den 17. Merz 1815. Kôn. Cameralamt Münsingen. 
Maulbronn. In hiesigem Obcramt werden die Sommer= und Woter Schaasweiden in fol- 
tgenden Ortschaften auf 5 Jahre, nämlich von Michaelis 1615 bis dah. u. 1316 #m. Ausstreich verlichen 
werdeu, und zwar Samstag den 15. April 1) die von Kmutlungen welche (00 Stüäk erträgt, woron 
die Burgerschaft 260 Stück einschlasen darf, und wo der esiänder ein S#caasharus e unnefähr 
6 Morgen Wersen genießt, 2) von Derdingen, we die Weide 700 Stük cinzägt, wovon die Burger- 
schaic die Helfte einschlagen darf, und wo der Beständer ein Sagasbaus und, 10 Morg Wivien ge- 
nießt; 3) von Freudenstein, sie ’ 200 Stük, wovon die Bürgeischaft 26 Stlüt einschlagen dont 
Beständer genießt freie Wohnung, 1 Morgen Zelo, 6 Nacht Wahlpförch und alle bürgerliche Berr 
cien. ittwoch den 19. April 4) die von Dürrmenz Möhlaker, welche 550 Siöcke erträgt, wovon 
die Burgerschaft 300 Stücke einichlogen darf. Beständer genietzt das Schaufbaus, ebst den dazu ge- 
HMrigen Gärten, 5) in Gros= Glattbach, sie erträgt 350 Stük, wevon die Vörg. vich aft die Källte 
einschlagen derf, und wo Beständer das Schaafhaus und olle bürgerliche Ben#eficen genieß) die 
zm Pinache mit 225 Stük, wovon die Bürgerschaft 100 Stück emschlagen don Der Beständer ge- 
niet em Schaafhaus, 11 Morg Wiesen, 24 Vril Garten, 3 Rutd. Ktamtten! nd alle bürgerliche 
Beneficien. Samstag den 22.7 Upril 7) die zu Jlingen, welchr 600 Stüke erträgt, wovon die Bur- 
erschaft 200 Suhk einlchlagen darf. Beständer genießt ein Schaafbaus nebst Kächenga#rrle und Grund- 
Vland, 5) die zu Lieuzingen, sie erträgt 400 Stük, wovon die Bürgerschaft die Hälfte einschlagen 
darf. Beständer genießt das Schaafhaus, nebst 14. Ruth Kuchengarten und alle dürgerliche Benefi= 
tien, 0) die von Sternenfels, sie erträgt 300 Stök, wovon die Bürgerschaft mchts einschlagen darf, 
und Beständer Hneeße das Schaafhauß nebst allen dürgerlichen Beneficken, 10) die von Zauersweiher, 
welche 275 Stät erträgt, wovon die Burgerschaft 50 Stäk einschlagen darf. Beständer genießt sreie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.