Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 22. 1316. 1z3 
Königlich= Württembergische 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 1. Jun. 
  
Rechts-Erkenntnisse des Kbn. Ober-Jusftiz-Colleginms. 
) In der Appellat. Sache von Stuttgart zwischen den Handelsleuten Georg Frie- 
drich Landauers Söhne daselbst Vorbekl. Nachkl. Anten und der Stadt u. dem Amt Her- 
renberg, Vorkl. Nachbekl. Aten, Abrechnungs-Streitigkeit betreffend, wurde die Urthel 
der vorigen Instanz theils reformirt, theils consirmirt. Stuttg. den 11. Mai 1816. 
2) In der Rechtssache erster Instanz zwischen Matthias Knoll zu Söflingen, Kl. 
und dem Königl. Criminelrath Christmann zu Ulm) Bekl., Ersatz der Kosten der Er- 
bauung einer Feuermauer betreffend, wurde sententia condemnatoria, jedoch unter Modi- 
strationen, ausgesprochen. Stuttg. den 13. Mai 1876. 
3) Die Debit-Sache des Schloßhauptmanns von Zeppelin zu Mergentheim wurde 
nach vorgängiger Liquidation durch einen unter Vermittlung des Königl. Ober-Justiz= 
Collegiums am 78. Der. vor. J. mit den Glaubigern desselben abgeschlossenen Vergleich 
erlediget. Stuttg. den 15. Mai 1816. 
4) In der Rechtssache erster Instanz zwischem den Wolfgang Fischerschen Relicten 
von Wilhelmsdorf, Kläg. und dem Stueftsfräulein von Humbracht zu Frankfurt am 
Main, Bekl. p# debiti, wurde condemnstorie erkannt. Stuttg. den 16. Mai 1816. 
– 
Erkenntniße des Kbnigl. Ehe-Gerichts. 
Den 22. Mai 1816. wurden geschieden: 
1) Friederike Geß, geb. Pfeiffer von Löwenstein, Weinsperger Oberamts, Kl. von 
Wolfgang Eberhard Geß, dermaligen Substicuten zu Reurtlingen, Bekl. ex cap. quast 
delert. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 
2) Jakob Hauser, Bürger und Baumwirth zu Schönaich, Böblinger Oberam's, 
Kl. von Margarectha, geb. Graf von Leinfelden, Scuttgarter Amts-Oberamts, Bekl.) 
ex cap. quasi desert. unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.