Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro.  22.  1316.  1z3

Königlich=  Württembergische
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  1.  Jun.

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kbn.  Ober-Jusftiz-Colleginms.

)  In  der  Appellat.  Sache  von  Stuttgart  zwischen  den  Handelsleuten  Georg  Friedrich
  Landauers  Söhne  daselbst  Vorbekl.  Nachkl.  Anten  und  der  Stadt  u.  dem  Amt  Herrenberg,
  Vorkl.  Nachbekl.  Aten,  Abrechnungs-Streitigkeit  betreffend,  wurde  die  Urthel
der  vorigen  Instanz  theils  reformirt,  theils  consirmirt.  Stuttg.  den  11.  Mai  1816.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Matthias  Knoll  zu  Söflingen,  Kl.
und  dem  Königl.  Criminelrath  Christmann  zu  Ulm)  Bekl.,  Ersatz  der  Kosten  der  Erbauung
  einer  Feuermauer  betreffend,  wurde  sententia  condemnatoria,  jedoch  unter  Modistrationen,
  ausgesprochen.  Stuttg.  den  13.  Mai  1876.

3)  Die  Debit-Sache  des  Schloßhauptmanns  von  Zeppelin  zu  Mergentheim  wurde
nach  vorgängiger  Liquidation  durch  einen  unter  Vermittlung  des  Königl.  Ober-Justiz=Collegiums
  am  78.  Der.  vor.  J.  mit  den  Glaubigern  desselben  abgeschlossenen  Vergleich
erlediget.  Stuttg.  den  15.  Mai  1816.

4)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischem  den  Wolfgang  Fischerschen  Relicten
von  Wilhelmsdorf,  Kläg.  und  dem  Stueftsfräulein  von  Humbracht  zu  Frankfurt  am
Main,  Bekl.  p#  debiti,  wurde  condemnstorie  erkannt.  Stuttg.  den  16.  Mai  1816.

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Erkenntniße  des  Kbnigl.  Ehe-Gerichts.
Den  22.  Mai  1816.  wurden  geschieden:

1)  Friederike  Geß,  geb.  Pfeiffer  von  Löwenstein,  Weinsperger  Oberamts,  Kl.  von
Wolfgang  Eberhard  Geß,  dermaligen  Substicuten  zu  Reurtlingen,  Bekl.  ex  cap.  quast
delert.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Jakob  Hauser,  Bürger  und  Baumwirth  zu  Schönaich,  Böblinger  Oberam's,
Kl.  von  Margarectha,  geb.  Graf  von  Leinfelden,  Scuttgarter  Amts-Oberamts,  Bekl.)
ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.