Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Bekl.  Aten,  die  Klage  des  Indossanten  eines  Wechselbriefs  gegen  den  Indossatar  auf
Bezahlung  der  dem  leztern  creditirten  Valuta  nach  dem  uͤber  den  Trassanten  ausgebrochenen
  Falliment  betreffend,  wurde  eonfirmatorie  erkannt.  Stuttg.  den  11.  Jun.  i816.

Erkenntniße  des  Kinigl.  Ehe-Gerichts.

Den  5.  Jun.  1  816.  wurden  geschieden:

1)  Gotefried  Nikel,  Börger  und  Mezgermeister  zu  Heilbronn,  Kl.  von  Johanna
Carolina,  geb.  Schmid  von  da,  Bekl.  ex  cp.  quali  delert,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten
  in  die  Kosten.

2)  Der  vormalige  Cameral-Verwalter  Heinrich  Rais  von  Stuttgart  gebüctig,  Kl.
von  Friederike,  geb.  Schweickher  von  Stuttgart,  Bekl.,  ex  cap.  quali  delert,  unter  Vergleichung
  der  Kosten.  #

3)  Leonhard  Holzinger,  Bedienter  zu  Stuttgart,  Kl.  von  Christiana,  geb.  Henne
von  Wimsheim,  Leonberger  Oberamts,  Bekl.  er  cap.  adulterüe  unter  Verurcheilung  der
Beklagten  in  die  Kosten.

Straf-  Erkenntniße  des  Koͤnigl.  Criminal-  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Hegiae  Maj.

Am  2.  Mai  ist  die  zu  Oehringen  in  Untersuchung  gekommene  Eva  Maria  Roͤgler
von  Nuͤblingen,  wegen  Ehebruchs  und  Betrugs,  mit  sechsmonatlicher  Zuchthaußarbeit  bestraft,
  und  ruͤcksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfuͤgt  worden.

Eodem  wurde  gegen  die  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Ebdristiana
  Munz  von  Ulm,  wegen  Diebstahls  und  ehebrecherischen  Concubinats,  eine  fünfzehnmonatliche
  Zuchthaußstrafe,  und  gegen  den  Mitschuldigen,  Bernhard  Hirschhuber  von
Domerdingen,  Oberamts  Blaubeuren,  eine  achtmonatliche  Zuchthausstrafe  und  nachherige
  Recluston  in  ein  Arbeitshauß  auf  wenigstens  sechs  Monate  erkannt,  und  sedem  ein
verhältnißmäßiger  Kosten-  Antheil  zugeschieden.  4

Eodem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Franz  Eaver  Kopp  von  da,  wegen  Unterschlagung
und  Betrugs,  neben  dem  Ersas  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  belegt
worden.

Eockem  wurde  der  zu  Göppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Friedrich
Mezger  von  Holzheim)  Oberamts  Gôppingen)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Erlaße  aller
  Kosten,  zu  neunmonatlicher  Juchchaußstrafe)  und  nachheriger  Verwahrung  in  ein  Urbeitshauß
  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr  verurtheilt.

Den  6.  Mai  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftere  Christoph  Ote  von  Neidlingen,  Oberamtes
  Kirchheim,  wegen  wiederholten  Betrugs  und  Concubinats,  zu  zehnmonatlicher
Zuchthaußstrafe,  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  auf  sechs  Monate  rondemnirt,
  und  ruksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfüge  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Heinrich
Kleß  von  Schöckingen,  Oberamts  Leonberg,  wegen  wiederholten  Disbstahls,  neben  dem
Ersatz  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Festungssebeit  bestraft.