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Bekl. Aten, die Klage des Indossanten eines Wechselbriefs gegen den Indossatar auf
Bezahlung der dem leztern creditirten Valuta nach dem uͤber den Trassanten ausgebrochenen
Falliment betreffend, wurde eonfirmatorie erkannt. Stuttg. den 11. Jun. i816.
Erkenntniße des Kinigl. Ehe-Gerichts.
Den 5. Jun. 1 816. wurden geschieden:
1) Gotefried Nikel, Börger und Mezgermeister zu Heilbronn, Kl. von Johanna
Carolina, geb. Schmid von da, Bekl. ex cp. quali delert, unter Verurtheilung der Beklagten
in die Kosten.
2) Der vormalige Cameral-Verwalter Heinrich Rais von Stuttgart gebüctig, Kl.
von Friederike, geb. Schweickher von Stuttgart, Bekl., ex cap. quali delert, unter Vergleichung
der Kosten. #
3) Leonhard Holzinger, Bedienter zu Stuttgart, Kl. von Christiana, geb. Henne
von Wimsheim, Leonberger Oberamts, Bekl. er cap. adulterüe unter Verurcheilung der
Beklagten in die Kosten.
Straf- Erkenntniße des Koͤnigl. Criminal- Tribunals.
Ad Mand. Sacr. Hegiae Maj.
Am 2. Mai ist die zu Oehringen in Untersuchung gekommene Eva Maria Roͤgler
von Nuͤblingen, wegen Ehebruchs und Betrugs, mit sechsmonatlicher Zuchthaußarbeit bestraft,
und ruͤcksichtlich der Kosten das Angemessene verfuͤgt worden.
Eodem wurde gegen die zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Ebdristiana
Munz von Ulm, wegen Diebstahls und ehebrecherischen Concubinats, eine fünfzehnmonatliche
Zuchthaußstrafe, und gegen den Mitschuldigen, Bernhard Hirschhuber von
Domerdingen, Oberamts Blaubeuren, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige
Recluston in ein Arbeitshauß auf wenigstens sechs Monate erkannt, und sedem ein
verhältnißmäßiger Kosten- Antheil zugeschieden. 4
Eodem ist der zu Ulm verhaftete Franz Eaver Kopp von da, wegen Unterschlagung
und Betrugs, neben dem Ersas aller Kosten mit sechsmonatlicher Festungsarbeit belegt
worden.
Eockem wurde der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Friedrich
Mezger von Holzheim) Oberamts Gôppingen) wegen Diebstahls, neben dem Erlaße aller
Kosten, zu neunmonatlicher Juchchaußstrafe) und nachheriger Verwahrung in ein Urbeitshauß
bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr verurtheilt.
Den 6. Mai ist der zu Eßlingen verhaftere Christoph Ote von Neidlingen, Oberamtes
Kirchheim, wegen wiederholten Betrugs und Concubinats, zu zehnmonatlicher
Zuchthaußstrafe, und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß auf sechs Monate rondemnirt,
und ruksichtlich der Kosten das Angemessene verfüge worden.
Kodem wurde der zu Eßlingen in Verhaft und Uncersuchung gekommene Heinrich
Kleß von Schöckingen, Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Disbstahls, neben dem
Ersatz aller Kosten mit sechsmonatlicher Festungssebeit bestraft.