Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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dickerledigte Pfarrei Leonbronn, Diocese Brakenheim, dem Vicar M. Klin 9 von 
Feblbach, Didcese Cannstact, zu verleihen. 
Saulgau. Se. Königl. Majest. haben demenigen Innwohnern zu Bloschin- 
gen und Heudorf,) welche durch den am 211 por. Mon. dort statt gehabten Wolkenbruch 
gelitten haben) ein Geschenk von fünfhundert Gulden aus Allerhöchst Dero Oomamen= 
Casse allerhuldreichst zufließen lassen, und zugleich anzuordnen geruher, daß die Beschä- 
digten von den betreffenden herrschaftl. Fruchtkästen mit Brod und Saatfrüchten, wegen 
ihren Erlittenheiten unterstuge werden. Mit tiefer Rührung tragen die so vaterlich be- 
dachten Unterthanen die Gefühle ihres Dankes vor den Thron dessen der allein König- 
liche Gnade vergelten kann. Den 8. Jun. 1816. Kön. Oberamt. 
Se. Königl. Majs. haben unterm 22ten des vor. Mon. denen im Febr. v. J. 
durch Brand verunglukten 6 Bürgern von Römlinsdorf ein Geschenk von Dreihun- 
dert Gulden zustellen zu lassen, allerhuldvollest geruhet, wofür diese hocherfreut ihren 
allerehrerbietigsten Dank vor den Thron ihres allgürigsten Landes-Vacers legen. Obern= 
dorf, den 14. Jun. 1876. Königl. Oberamt. 
Bei dem herannahenden Termin zu Berichtigung der Pränumeration auf das Staats- 
und Regierungs-Blatt für das zweite Semester 1816. werden samtliche Königl. Beam- 
tungen) welche mit dem Einzug beauftragt sind, nochmals zu pünktlicher Einsendung der 
Gelder an die unterzeichnete Stelle aufgefordert. Stuttgart, den 20. Jun. 1816. 
Königl. Cassteramt für das Staats; und Regierungsblatt. 
  
  
Bebenhausen. Bei unterzeichneter Beamtung ist ein bedeutendes Quantum Dinkel und der 
bisponible Vorrath an Gersten, vazüglich guter Qualttät zum successiven Verkauf allergnädigst ausgesezt 
worden, worüber nun täglich Käufe abgeschlossen werden können. Den 10. Jun. 1816. K. Cameralamk. 
Cankstatt. Bei dem Camgalam allhler sind Roggen und Dinkel gegen baare Bzzablung feil. 
Den 13. Jun. 1616. K. Cameralamt. 
Gotteszell, Juchthauß. Die unterzeichnete Beamtung ist durch ein alletbochstes Decret der 
Kdnigl. Section der Commun-Verwaltung vom 1. ei pr#es. 10ten diß allergnädigst legitimirt, die in 
der hiesigen Instituts= Kirche befindliche nunmehr entbehrlich gewordene Orgel zum Verkauf auszusezen. 
Diese Orgel, deren unterer Kasien 0 in der Länge, und 27“ in der Breite mußt, ist mit 6 Registern, 
wovon sich 2 derselben, die gröste Otav und das Prinzipal neu befinden, mit ganz neuen Zierathen 
verseben, und überhaupt das ganze Werk so beschaffen, daß man zum voraus überzeugt ist, dag jeder 
Kaufslustige mit der Solidität und dem Tone derselben wird zufrieden senn können. Diese Orgel kann 
täglich in Augenschein genommen werden, und haben sich deshalb die Liebhaber bei der unterzeichneren. 
Bcamtung zu melden. Ucbrigers wird nech bemerkt, datg der Verkauf auch auf zielerweise Bezahlung 
des Kaufschillings unter bintänglicher Sicherheitsleistung statt finde. Den 12. Jun. 1516. 
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