Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Bei  dem  großen  und  allgemeinen  Intereße,  welches  das  Publicum  mit  Recht  an
diesem  Institute  genommen  hat,  sindet  man  sich  jedoch  veranlaße,  einstweilen  auch  schon
die  bisherigen  Operationen  öffentlich  mitzutheilen.

Von  der  französischen  Reluirions=  und  Contributions,  Haupt,Casse  ist  der  für  die
Schulden,Tilgung  bestimmte  erste  Jufluß  in  9  Abschlags-Zahlungen,  sedesmal  nach
Erkfordernis  der  abzulösen  gewesenen  Capital,  Summen,  an  die  Schulden,  Jahlungs=Casse

  vollständig  abgeliefert  worden,  mit  —  —  —  —  8oo,  ooo  f.
Hievon  find  bis  heute  an  aufgekuͤndigten  Capitalien  abgeloͤst  worden,  .
ia2,408Posten  —  —  –  —  628,15  fl.

und  auf  gleiche  Weise  werden  die  Abzahlungen  taͤglich  fortgesezt,  bis
auch  der  Ueberrest  verwendet  seyn  wird,  mit  —  —  171,585  sl.
—.·  SB0oogooo  fl.
Sodann  kommen  in  dem  Laufe  des  ersten  Jahrs,  bis  Georgii  1877.

von  den  künftig  eingehenden  Geldern  noch  weiter  zur  Ablösung  750,000  sl.
—:1,550,000  sl.
wodurch  also  die  Bestimmungen  des  Statuts  puͤnktlich  erfuͤllt  werden.  Stuttgart,  den

ab.  Sept.  1816.  Khnigl.  allgemeine  Staats,  Schulden-Zahlungs=  Commissson.

Rechts-Erkenntulsse  des  Kön  Ober-Justlz  =  Collegiums.

1)  Die  Appellations  Sache  von  Maulbronn  zwischen  Königl.  Ober=  Finanz-Kammer)
  Kl.,  Antin,  und  dem  Müller  Künkele  zu  Gündelbach,  —  Acen,  Verbindlichkeit
  zur  Hundaufstockung  betreffend,  wurde  soviel  die  Beschwerde  der  Anein  gegen
das  unterrichterliche  Erkenntniß  wegen  Absolution  des  Bekl.  Acen  von  künftiger  Entrichtung
  des  gesczlichen  Geldfurrogats  statt  der  Natural-Leistung  anbelangt,  wegen  Mangels
  einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amtswegen  durch  Rescript  verworfen.  Stuttg.
den  6.  Sept.  1816.

2)  In  Sachen  des  Simon  Schaffert  zu  Eberbach  und  Consorten,  Vorbekl.  Nachklág.
  Anten)  wider  Barbara  des  Rothgerbers  Philipp  Glok  zu  Niederstetten  Wittwe,
eum  curat  Vorkl.,  Rachbekl.  Atin,  ein  Mit=  Erbschafts-Recht  in  der  Vor  und  eine
Darlehns,  Jorderung  in  der  Nachklage  hetr.,  wurde  die  Appellation  wegen  Mangels  der
erforderlichen  Summe  per  Relcriptum  von  Amtswegen  verworfen.  Scutegart,  den
24.  Sept.  1816.

3)  Die  Appellations,  Sache  von  Hall  zwischen  dem  Friedrich  Happold,  Ochsenwirrh
in  Ilzhofen  Bekl.  Ancen,  an  einem,  und  den  Erben  des  vormals  Kaiserl.  und  Reichs-Kammer=
  Geriches=  Procurators  Hofraths  von  Bostel  zu  Wczlar,  Kl.  Aten  am  andern
Theil,  eine  Delserviten-Forderung  von  65  Rchkr.  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  der
appellablen  Summe  durch  Reseript  von  Amtswegen  verworfen.  Ibid.  eod.

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Marbach  zwischen  Carharina  Schlatterer,  geb.
Oestreicher  zu  Pleidelsheim  cum  curst.  Antin,  sodann  Goctlieb  Hinderer,  Bürger  und
Bauren  auf  dem  LHusarenhof,  als  Johann  Friedrich  Hinderschen  Pfleger  Aten,  ein  Se-