Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 47. 1816. 1 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 10. Okt. 
  
  
Erinnerung zu genauer Befolgung der Maas-Ordnung, insbesondere hinsichtlich des Längemmases. 
Man hat mit Mißfallen mahrnehmen müssen, daß bisher in Anwendung der Maas- 
Ordnung nicht überall diep##ge strenge Consequenz und Gleichförmigkeit beobachtet wor- 
den, die zu Erfüllung des Gesezes und seines Zwekes in öffentlichen und Privatverhält 
nissen und Rechnungen sede Verwirrung zu vermeiden, welche aus den vielen von ein- 
ander verschiedenen Maaßen aller Art, die zuvor in den einzelnen Theilen des König- 
reichs Seart gefunden haben, entstehen müßte, erforderlich ist. 
Vorzuglich ist die Vorschrift der Maas= Ordnung in Ansehung der Decimal Ein- 
theilung des Schuhes so wie der Ruthe bei weitem nicht so allgemein wie man billig 
hätte erwarten können, angewendet und beobachtet worden, ungeachtet die Vorzüge der 
Decimal,= Abtheilung allgemein anerkannt, und zur Erleichterung der Sache besondere 
Reductions-Tabellen entworfen und bekannt gemacht worden s'ind. Es wird deswegen 
die genaue Beobachtung der Maas" Ordnung im Allgemeinen hierdurch eingeschärft und 
in Beziehung auf das Längen-Maas insbesondere erklärt: 
) daß von der gesezlichen Bestimmung, wornach der Schuh 20 Zolle, der Joll aber 
10 Linien haben soll, nicht abgegangen werden dürfe; 
2) daß es auch dabei sein Verbleiben habe, daß die Längen= Ruthe 10 Wurttember-= 
gische Längen Schuhe halte, woraus von selbst folgt, daß die Qnadrat-Ruthe 
100 Quadrat Schuhe und die Cubik= Rutbe zooo Cubik= Schube halte; 
3) daß diesem sedoch nicht entgegenstehe, bei körperlichen Maaßen, bei welchen die Cu- 
bik-Ruche eine zu große Einheit seyn wurde, Decimal= Theile derselben als Einheit 
zu gebrauchen. Namentlich kann bei dem Bauwesen und sonst ein Parallelepipe— 
dum, das 10 Schuh lang und 10 Schuh breit und : Schuh hoch ist, mith# 
100 Cubik, Schuhe hält, unter dem bestimmten Namen Schacht= Ruthe, als Maal- 
zum Grunde gelegt werden. „ 
Hiernach haben sich nicht allein alle Baumeister, Weginspectoren) Feldmesser und
	        
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