Nro. 47. 1816. 1
Königlich= Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Samstag, 10. Okt.
Erinnerung zu genauer Befolgung der Maas-Ordnung, insbesondere hinsichtlich des Längemmases.
Man hat mit Mißfallen mahrnehmen müssen, daß bisher in Anwendung der Maas-
Ordnung nicht überall diep##ge strenge Consequenz und Gleichförmigkeit beobachtet wor-
den, die zu Erfüllung des Gesezes und seines Zwekes in öffentlichen und Privatverhält
nissen und Rechnungen sede Verwirrung zu vermeiden, welche aus den vielen von ein-
ander verschiedenen Maaßen aller Art, die zuvor in den einzelnen Theilen des König-
reichs Seart gefunden haben, entstehen müßte, erforderlich ist.
Vorzuglich ist die Vorschrift der Maas= Ordnung in Ansehung der Decimal Ein-
theilung des Schuhes so wie der Ruthe bei weitem nicht so allgemein wie man billig
hätte erwarten können, angewendet und beobachtet worden, ungeachtet die Vorzüge der
Decimal,= Abtheilung allgemein anerkannt, und zur Erleichterung der Sache besondere
Reductions-Tabellen entworfen und bekannt gemacht worden s'ind. Es wird deswegen
die genaue Beobachtung der Maas" Ordnung im Allgemeinen hierdurch eingeschärft und
in Beziehung auf das Längen-Maas insbesondere erklärt:
) daß von der gesezlichen Bestimmung, wornach der Schuh 20 Zolle, der Joll aber
10 Linien haben soll, nicht abgegangen werden dürfe;
2) daß es auch dabei sein Verbleiben habe, daß die Längen= Ruthe 10 Wurttember-=
gische Längen Schuhe halte, woraus von selbst folgt, daß die Qnadrat-Ruthe
100 Quadrat Schuhe und die Cubik= Rutbe zooo Cubik= Schube halte;
3) daß diesem sedoch nicht entgegenstehe, bei körperlichen Maaßen, bei welchen die Cu-
bik-Ruche eine zu große Einheit seyn wurde, Decimal= Theile derselben als Einheit
zu gebrauchen. Namentlich kann bei dem Bauwesen und sonst ein Parallelepipe—
dum, das 10 Schuh lang und 10 Schuh breit und : Schuh hoch ist, mith#
100 Cubik, Schuhe hält, unter dem bestimmten Namen Schacht= Ruthe, als Maal-
zum Grunde gelegt werden. „
Hiernach haben sich nicht allein alle Baumeister, Weginspectoren) Feldmesser und