Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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wohnen wollen. Rit und Ueberschläge ##### früher bei uvterzeichneicr Beamtung elr geschen. vdge 
und der Eatrepreneur darf sich während der Arbeit auf preperttoninliche Abschlags, Zablung sicher 
Rechnung machen. Den 6. Jan. 1816. K. Hüter amis-V#mwaltung Abbtsgemünd. 
Herrenderg. Am Mitwoch den 31. Jan. l. J. Vormittags 8 Uhr wird die Schaafweide von 
Entungen, nad am nemlichen Tag Vormittags 10 Uhr die Waide von Mizingen, jede auf 3 JFahre 
auf dem hiesigen Rathhaus im bffentlichen Aufstreich verlichen werden, wobei sich die Licbhaber, welche 
eine Schaafwelde überneden dürfen, mit itren Messter= und Conceßions = Briefen versehen, einfiaden 
dnnen. Die Wailde in Entringen erträgt 400 Stäl und die in Mdzingen 250 Stük. Den 16. Jan. 
1816. K. Oberamt. 
Ober-Enslugen, Nürtinger Lberamts. Die Commun Ober-Enfugen ist entschlossen, ihre zu 
175 —200 Stäck berechigte Schaafweide auf 3 Jahre an den Meisibietenden zu verleiben, wezu 
Kiebhaber sich bis Deieustag den 13. Febr. Vormittags 11 Uhr auf dem Rathhaus einzufinden eingela- 
den werven. Den 13. Jan. 1616. Oberamt. 
Rübgarten. Nach gnädiger Verfügung soll das allhier befindliche Maiereigut, welches in 96 
Bog 1 Vrtl. 34 Ruth Aeker in 3 Zellgen, 60 Morg. Wiesen, 12 Morg. 11 Vrkl 124 Rih. Boum- 
und Grasgarten, 1 Morg. 1 Vrit. 24 Muth. Weinberg., auch einem Antheil an der Schäferei besteher, 
und worzu eine gute Malerei= Wohnung, nebst 2 Scheuren, genugsamen Stalbungen, Waschhaoß, 
Wagenbünen, Bronnen, alles an und deleinander, und in gutem Zustande befinrlich, in einem Ge- 
samkt- Pacht sub hasta auf 6 oder 9 Jahre von Lichtmeß 1616. an gerechner, verlichen werden; zu 
welcher Vrrleihung der 12. Febr, 1345. Vormittags 10 Uhr im Schloß zu Röbgarten beftimmt ist, 
welche Verhandlung andurch mit dem Anhang bekannt gemacht wlrd, daß zu dem Bestand Niemand 
zugelassen werde, der sich nicht mir obrigkeitlichen oberamtlich gesiegelten Zeugnissen legitimiren kann, 
daß er den Felobau hiulänguch verstehe, im Stande seie, das Bestand-Geld bern Antritt des Gurs, 
Kan einer Caution, jedesmat auf cin Jahr vorauszube ahlen, und die Einrichtung mit Vieh, Scht 
und Geschirr von eigenem Vermogen zu bestreitem. Den 12. Jan. 1616. 
« - Gräfüch von Dillen'sche Rent-Beamtung allda. 
Wiblingen. Nachbenannte im hiesigen Oberamts--Bezirk gelegene Sommerschaafweiden wer- 
den, je nachdem sich Aebhaber finden, an den bezcichuecten Togen nochmals im difeuflichen. Aufstreich 
verliehen werden, und zwar: 1) die Waide von Mietingen mi 150, — die von Butzmannshaußen 
mit 80, — die von Eßendorf mit 30,„ — die von Weinstetten mit 100, — und die von Oberkirchberg 
mit 60 Stäl am 24. Jan. 2) Die Waide von Illerrieden mit 100, — die von Wangen mit 100, 
— die von Dorndorf mit 60. — und die von Althem und Harrhaußen mit 120 Stök am 25. Jan. 
d. J. Die Pachtliedbhaber werden nun cingeladen, sich an den bestimmten Tagen Vormittags 9 Uhr 
hler in der Oberamtel einzusiaden. Den 8. Jun. 1616. « . Oberamt. 
Stuttgart. Nach vorliegenden allerhchsten Vefehlen, wird die Mosterung derjenigen Militair#- 
pflichtigen, welche am 1. Jan. dieses J. das 20 Japr zurückgelegt, und das 25e Jahr noch nicht vol- 
lendet haben, am §. 6. 7. und 68. Febr. d. J. vorgenommen werden. Die betreffenden Millta#pflich= 
ugen aus der hießgen Residenzstadt, und aus den Weilern Heslach, Gablenbera und Berg, welche 
sich hier oder in der Nähe aushalten, heben daher an obgedachten Tagen sich Vormittags 3 Uhr auf 
dem diesigen Ratbhauß einzufinden. Decjenigen von ihnen, welche nach den bestebenken Gesezen vom 
persdulichen Erscheinen bei der Musterung befceit sind, oder wewen grdßerer Entfernung nicht erscheinen 
kdunen, haben baunzegen noch in diesem Monate, die erforderlichen Meß= und Visirstiens = Zeirel an 
die unterzeichnete Behörde einzusenden, und werden daber samtliche Könsgl. Oberämter ersucht, das 
en und die Biustsation dieser in ihrem Bezirk sich aufbaltenden Indioiduen balomoglich vornchmen 
u lassen. Am 9, Febr. d. J. werden dann die Miliraupflichrigen der ersten Klasse für das ganze lau- 
ende Jahr unter sich losen, damit jeder bei allenfalls künftigen Aushebungen nach der Nummer, die 
idn getroffen hat, in Concurrenz gezogen werden kdnne. Die Mlitairpfuchiigen der ersten Klosse werden 
bievon mu dem Bemerken in Kenarniß gesezt, daß wern sie nicht pestulich an ged. 9. Febr. d. J. 
beim Losen erscheinen, ihre Päter, Pfleger, oder eine drilte amrlich cufzustellende Person in ihrem Namen
	        
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