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Känden angemessenen Festungsstrase innerhalb der Festung von einen und einem halben
Jahre veruxtheilt, auch zu Bekleidung eines desfentlichen Amts für unfädhig erklärt.
Unter dem 36. Nov. ist der zu Ludwigsburg verhaftete Friedrich Oppenländer von
Klein-Borcwar, Oberamts Marbach, wegen Falschungen und wiederholten Diebstahls,
neben dem Ersaß der Kosten und des Schadens zu zwei und einhalbsähriger Festungs=
arbeit verurtheilt und verordnet worden) dah er den Rest seiner fruheren durch Entwei-
chung unterbrochenen Festungsstrafe von einem Jahr und eilf Monaten zu erstehen ha,
be, und nachher in einem Arbeicshauß auf ein bis zwei Jahre verwahrt werden (oll.
Den. 27. Nov. wurde der zu Ulm in Verhaft und Unrersuchüng gekommene Peter
Bayer von Kappel, Oberamts Riedlingen) wegen großen Diebstahls, neben dem Er-
satz aller Kosten und des noch übrigen Schadens mit vierjähriger Festungsarbeit belegt.
Eodem sind wegen thätlicher Mitzhandlung eines Gensd'armes, gegen
1) Au Br von Dormettingen) Oberamces Spaichingen) eine achtzehn-
monatliche,
a) Moriz Scaiger von da? eine achtzehnmonatliche Festungsarbeit, und
. 3) Joseph Bertsch von da, eine zehnmonatliche Zuchthaußstrafe erkannt, auch diese
Inquisiten noch zur Uebernahme verhaͤltnißmaͤsiger Kosten - Antheile verurtheilt worden.
Unter dem ag. Nov. wurde gegen den zu Heilbronn verhafteten Johann Ulmer von
Steinbach, Oberamts Baknang, wegen Unbottmaͤßigkeit und grober Injurien, neben
dem Ersatze der ihm zugeschiedenen Kosten eine achtmonatliche Zuchthaußstrafe ausge-
-Hrochen) und die nachherige Reclusson in ein Arbeitshauß mit der Bestimmung verfügt,
dab erst nach sechs Monaten über seine weitere Detention wieder anzufragen sei.
. Se. Koͤnigl. Majest. haben vermoͤg allerhoͤchsten Rescripts vom 24. Dec. das
ZJräulein von Lützow, Tochter des penßionirten Oberst= Jägermeisters v. Lüßow zum
Hof-Fraͤulein bei dem Hof-Staate der Königis Majestát gnädigst ernannt.
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Rescripts von ebend. dem Königl.
bevollmachrigten Gesandten am Kaiserl. Königl., Oestreichischen Hofe, Grafen v. Win-
bingeroda den Charakter und Rang eines Königl. Staats-Ministers gnädigst ertheilt.
Se. Königl. Majest. haben vermè allerhtcchsten Rescripes vom 25. Dec. dem
Ober= Appellakions, Tribunals= Director, Scaats= Rathe v. Kapff zu Tübingen, zu
Bezeugung Ihrer höchsten Zufriedenheit mit seinen dem Staate geleisteten vielfährigen
Diensten das Prädikat „Ercellenz“ verliehen.
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Rescripes vom 21. Dec. die erle-
digee Rechnungsraths, Stelle bei der Aceise-Rechnungs= Kammer dem bieher bei der
Cameral= Rechnungs= Kammer angestellten Buchhalter Geßler zu übertragen;
vermög allerhöchsten Rescripts vom 253. Dec. dem bei dem Departement der aus-
wärtigen Angelegenheiten angestellten Geheimen Lanzellisten Dacheler den Serretairs-
Charakter zu ertheilen, sodann
den dltesten Sohn des Ober Consfstorial- Rachs v. Bär, Gustav v. Bär bei eben
diesem Departement zum Geheimen Canzellisten mit Seeretairs-Charakter zu ernennen, #