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Rechts = Erkenntaisse des Kin. Ober-Justi-Colleginms.
. 1) Isn der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Senater Schwerdtfeger zu Mem-
mingen, Kl. an einem, und der Gräfin Crescentia von Stein cum cur. Bekl. am andern
Zecn eine Schuldforderung betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 29.
ec. 1815.
2) In der bereits entschiedenen Appellations-Sache zwischen Johannes Ackermann
zu Obertuͤrkheim, Kl. Aten, und dem Advokaten Beitter allda, Bekl. Anten, eine strit-
tige Hofstatt hetreffend, wurde auf Anrufen des Letztern hinsichtlich des unterm 18. vor.
on. und J. in Sachen ausgesprochenen reformatorischen Urtheils declaratoria ertheilt.
Stuttg. den 12. Jan. 1816.
3) Die Rutlitäten= Klage der Barbara Zoller von Hagen, Oberamts Alpeck, cum
curat. Querulanten wider Jakob Koͤpf, Bauren daselbst Querulaten, eine Leibgedings-
Vorderung betr., wurde per Relcriprum verworfen. Stuttg. den 15. Jan. 116.
4) Die Nutllitcen, Klage des Bernhard Speißer zu Aufhausen) Oberamts Neres-
heim , Bekl. Janten, wider die Wittwe des Caspar Egetenmeaier ebendaselbst cum cur.
Kl. Jatin das Eigenthum eines Garten= Plazes und Steuer, Ersaz betreff.), wurde als
ungegründet per Kelcript, von Amtswegen verworfen. Srtuttg. den 16. Jan. 1816.
Erkenntaiße des Königl. Ehe-Geriches.
Den 17. Jan. 1315 wurde in der Ehescheidungs= Klagsache des Johann Friedrich
Rupreche, Schullehrers zu Hohbach, Oberamts Künzelsan, Kl. gegen Susenna Maria,
geb. Kiefer, von Künzelsau, Bekl. p##o adultrerü auf Beweis erkannt.
Kodem wurden geschieden:
1) Sophia Bek von Spielbach) Oberamts Gerabronn) geb. Seydenschwanz, Kl.
ton Johann Ludwig Bek, Pfarrer zu Spielbach, Bekl. ex cap. quali delert. unter Ver,
urtheilung der Beklagten in die Kosten.
#1) Maria Barbara Weber von Stangenbach, Oberamts Weinsperg, geb. Wiedmann
von da, Kl., von Caspar Weber, Bürger und Weber von Stangenbach, Bekl. er cep.
delert. malit. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten.
3) Der vormalige Königl. Ober= Auditor, Masor Wilhelm Ulrich v. Eisenlohr zu
Stuttgart, Kl. von Christiana, geb. Heyd von Calw) Bekl. ex cap. quall desert. unter
Verurcheilung der Beklagten in die Kosten.
Von einem zu der Baron v. Sturmfeder'schen Debit= Masse gehörigen Kapital
à 2396 fl. 14 kr. auf den 4. Sept. zu 4 pro C. verzinslich) welches dem vormaligen
Dom, Kapitel in Ellwangen angeliehen wurde, ist die Obligation verlohren gegangen.
Der ertwaige Bestzer dieser- Obligation wird daher aufgefordert, solche binnen dreier Me-
nate bei der Königl. General Staats. Schuldenzahlungs, Kasse allhier vorzuzeigen, und