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tutionis in integrum, wird die Urthel voriger Instanz, unter Verwerfüng der ia dieser
Hl geschehenen unstatthaften Eides-Juschiebung, lediglich bestätigt. Tübingen, den
15. Nebr. 1816.
3) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwischen
ben Andreas Geßler'schen Kindern zu Horb, Liquidanten, Appellanten, und der Hopii-
tal-Bflege daselbst, Mit-Liquidantin, Appallatin, Vorzugsrecht im Gannte betreffend,
wird die Urthel voriger Instanz bestäcigt. Tübingen, den az. Febr. 1376.
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegiums.
1) In der Debitfache des im vormaligen Khnigl. Infanterie-Regiment Nro. J.
Prinz Paul gestandenen,) seit dem rußischen Feldzug vermißten Oberlieutenants v. Do-
benek wurde tentenris locatoria ausgesprochen. Stuttgart, d. 22. Jan. 1816.
2). In der Appellations-Sache von Eßlingen zwischen Regina Krumm, cum eurut.
von Nürtingen Kl. Antin und den Intestat-Erben des Müllers Ludwig Fried. Krumm
zu Eßlingen Bekl. Anten, rükständigen Liedlohn berreffend, wurde die Appellation we,
gen geschehener Entsagung nicht angenommen. Stuttg. den 12. Febr. 1816.
3) In der Appellations-Sache von Eßlingen zwischen Christian Renz von Kalten-
thal Kl. Anten und Philipp Andreas Ulmer von Möhringen, setzt dessen Wictwe Bekl.
Aren, einen Gesellschaftsvertrag betreffend, wurde die Appellat, sowohl ob dekettum gn
Vaminis als auch wegen Mangels in den Formalien von Amtswegen verworfen. Ib. eod.
4) In Sachen des Herrn Grafen Maria Joseph von Fugger-Blumenthal zu
München, Inten, gegen den Vertrerer der Concursmasse seiner Gemahlin, der Frau Grä=
fin Caroline von Fugger-Brandenburg, Jaten, Separations= Ansprüche betreffend, wurde
Int mit Legteren vermictelst Decrets abgewiesen. Stuttg. den a1. Febr. 1816.
Die unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, die Königl. Cameral= und Forst-Cassen=
dmter, auch Hüttenamts-Verwaltungen, welche für Mechmung, der hiesigen Bau und
Garten= Casse jährlich Lieferungen an Holz, Eisen, sonstigen Bau-Materialien, und an-
dere Abgaben, zu prästrren, und dafür baare Jahlungen zu leisten haben, zu ersuchen
über den Kosten derselben mit jedem Rechnungs-Schluß die allerhöchste Derrecur bei
den ihnen vorgesezten Königl. Behörden nachzusuchen, und sich dann erst mit diesseitiger
Stelle zu vergleichen, indem diß zum Theil bisher nicht Ordnungsmssig geschehen 1#)
was für die Iueru#t im entgegengeseszten Fall das Unangenehme nach sich ziehen müßte,
daß eine gegen die Vorschrift verfaßte Vergleichung nicht angenommen würde. Stutt,
gart, den 36. Febr. 1816. Königl. Bau= und Garten-Casse.
Se. Königll. Mas. haben vermog allerhöchsten Rescripts vom 256. Febr. den Kam-
merjsunker) Staberittmeister u. Ordonnanz, Offirier v. Kahlden zum Kammetherrn) u.
vermög allerhöchsten Reseripts vom 33. Febr. den in Westphälischen Diensten ehmals
estandenen Obrist-Lieurenant v. Hamel, zum Stabsrittmeister beim Leib, Cavaller#e-=
Rechment Nr. 1. à la Suire, undkzum Königl. Stallmeister gnddigst ernannt.