Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Ludwigsburg. Die unterzeichnete Stelle wird hochster Weisung zu Folge die Aieferung von 
4 Cenin. neu Kupfer in Tafeln von 10 bis 12 Pfund schwer und im Mes von 4 Schube lang und 
2 Schuh 11 Joll breit, sodann 1.000 Pfd. Tafelblei von ## Zoll Stärke bis Fremmag den 22. Merz tm 
Ubstreich verakfordiren, und werden die Vebbader eingeladen, sich an gedachtem Tag Morgens 9 ### 
in der Konigl. Bauverwalkung allhier, einzußfnden. Den 7. Merz 1616. . ·· 
· s Königl. Bau= und Garten= Dircction. 
Altshausen. Bis Dienstag den 9. April d. F. wird das Recht in den zum disseitigen Cameral- 
Bezirk gebbrigen 67 Dörfern, Wellern und Höfen nach Salpeter graben zu dürsen, auf 6 oder 9 Jadre 
verpachf#et werden. Die unterzeichnete Stielle brungt dies andurch zur allgemeinen Kenmniß n dem 
AUnhang, daß die Pachr-Verhaudlung au ermeldtem Tag Vormittags 10 Uhr un Cameralamtlichen Ge- 
schäftszimmer dabier vor sich gehen, daß zu solcher aber N#cmand werde zugelassen werden, der sich 
nicht rürsichtlich seines Prärikats und seiner Fälegkeiten zu einer Cautiensleisiung von 250 fl. bis 300 fl. 
mit magistratischen oberamtlich gesiegelten Atesiaten auszuweisen vermöge. Den 12. Merz 131e6. 
. « RömCammlamr. 
Berg. Da in Betreff der unterm 27. vor/ Mon. vorgenommenen Verleibung der 3 bertschaftlichen 
Mahlmühlen allhler, wegen geschebener Nachgebote nach einem unfer dem gestrigen Tag ergangenen al- 
lerhöchsien Dekret, allergnädigst verordnet worden ist, daß eine no#rymalige Verleihung derselben, wozu 
Dienstag der 26. Merz destimmt wurde, vorgenommen werden soll, so wud diceses anmit unter dem Ane- 
hang zur allgemeinen Kenn#ems gedracht, daß diejenige, welche diese Mühlen zu besichen gedenken, an 
zedachtem Tag Morgens 9 Uhr in dem Stockgebude der Königl. Kanglei zu Siuttgart mit obrigkeit= 
ch ausgestellten und obcramelich beglaubigten Zeugnißen verseben, daß sic enmweder in liegenden Gü- 
tern oder gerichtlich versicherten Capitalien, eine Caution von 1500 fl. zu leisten im Stande seien, zu 
erscheinen hänten, ohne welche Riemand zur Lickation werde zugelassen werden: Den 38. Merz 1816. 
Kön. Beamtung und Holzverwallung Berg. 
Fachsenfeld, Oberamts Aalen. Die der Gutêberrschaft Fachsenfcld zustebende Sommerschaaf- 
welde, welche 60 Stücke erträgt, wird Mittwoch den 20. Merz un bffenlichen Aufsrrich dei dem 
Oberamt auf 1 Jahr verliehen, wozu die Vebhaber hiemit eingeladen werden. *“ 5. Merz 1616. 
Ob. ramk. 
Gotteszell, Zuchtbauß. Bei dem hiesigen Zuchtbauße werden an den hicnach besimmmten Ta- 
gen folgende Lieferungen im bffemlichen Adsireich wieder veralkordint werden, und zwar: Mutwoch, den 
20. Merz d. J. Vormittags 9 Uhr die Leinwand-, Nachmittags 2 Uhr die Brodinscrung. Denner- 
stag den 21. Merz Vormitags die Kolhe Nachmittags die Schuhe= #eferung. Freltag den 22. Merz 
Pormtttags 9 Udr die Kochmehl-, Nachmittags 2 Ubr die NReperl L#eferung, und Samsiag den 25. 
Merz Vormittags ? Uhr die Uchter, und Saisen-Lieferung. Die Lurbbaber diezu haben mit obrigkentli- 
chen Vermbgens-Zeugnissen versehen, an den gedachten Tagen zur drstunmten Stunde bei der unter- 
zeichneten Beamtung sich amzufinden, woselbst sie sodann das Wruere vernehmen werden. Den 4. Merz 
1616. « Kön.Zuchthaqå-Psicga1nh 
Kopfenbutg.DerPachtbesbsksigeabetrschafelichenSch!osxt.mens,zuwklclscmgklsdknein 
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mit zugleich eine Bier- und Weinschank- Gerechtigkeit vereinigt ist, geht mit Grorgii 1616. zu Ende, 
weswegen diese Gegenstände nach einem am 8een dies erhelnenen alletbcesten Besebl wieder auj 9 Zad- 
e salva retilicalionc verpachtet werden sollen. Diese Bebandiung wird Samsiag den 23. Merz ors 
mittags 9 Uhr in der hiesigen Cameral, Beamtung vorgenzmmen werden, an welchem Tage die Lichdas 
ber zu erscheinen, und über ihr Prädikat und Cautionosählgkeit obrigkeitliche Zeugniße verzulegen da- 
ben. Den 9. Merz 1016. Kdn. Cameralamt. 
Markgröuingen. Bis Ereitag den 22. Merz Vormittags 3 Ubr wird über das Erfordernig a# 
Brod, und an eben diesem Tage Vormutags 9 Uhr über das Bedürsfußz an Sommer-Kleidungsstücken, 
. 
 
	        
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