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den Ersaz eines in Verlust gegangenen Ho##tal Capitals betr., wurde Kläger von der
Leistung dieses= Ersazes freigesprochen. Stuteg. den 3. Echr. r810.
2) In der Appellations-Sache von Horb zwischen der Gemeinde Rexingen, Itin
Antin und der Königl. Section der Krondomainen Intin Atin, Spolienklage wegen
eines Pförchvertrags betr.) wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den §. Merz 1816.
v: 3) In der Appellakions-Sache von Freudenstadt zwischen den Bürgermeister Rennerischen
Erben von Dornstetten, Kl. Anten, und Agnes Brofin zu Neunek cum curar.
legir. Bekl. Acin, ein Absonderungsrecht in dem Brosischen Gannt betr., wurde das Erkenntniß
voriger Instanz bestätigt. ibid. eo#s.
4) In der Appellations-Sache von Neuenbürg, zwischen Jakob Friedrich Schweikle,
Hofschreiner in Stuttgart, moco dessen Erben, Bekl. Anten an einem, und Georg
Adam Bauer Burgermeister zu Ernstmuhle, Kl. Aren am andern Dheil, einen Losungsstreit
becr., wurde die Urkrhel erster Instanz unter einer Modiftcation bestätiget. Sturtg.
den 7. Merz 1816.
Erkeuntulße des Kdnigl. Ebe-Gerichts.
Den 13. Merz 1816. wurden geschieden:
1) Gortlieb Maier, Burger und Schumacher zu Ostdorf, Bahlinger Oberamts,
Kl., von Anna, geb. Schuler von Ostdorf, Ver. ex cap. adolter##, unter Verurtheilung
der Beklagten in die Kosten. « "
2) Caspar Braunbek, Bürger und Weingärtner zu Winzerhausen, Oberamts Marbach,
Kl. von Ester Magdalena, geb. Riedel von Kaltenwesten, Oberamtes Bessigheim,
Bekl. e aap. quasi delert unter Vergleichung der Kosten.
6 3) Johann Jakob Kronmüller, Hafnermeister zu Neufürstenhütte, Oberamts Bak,
ang) Kl., von Margaretha Cecilia, geb. Degenfeld von Wribskadt, im Grosherzogshum
Baden, Bekl. ex cap adulterü:, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten.
Se. Köonigliche Masest át haben vermöge allerhöchsten Reseripts vom 21. Merj
det- büsherigen Staats= und. Conferenz= Minister, Mimster des Innern, und Lehen-Pröbste
Grafen"w. Reischach auf sein allerunterth#nigstes Ansuchen die Entlassung von
obigen Stellen, unter Beibehaltung seines Rangs und Charakters, mir Penston gndigst
ertheisrr) und die Direcrion des durch Enrlaffung des Grafen v. Reischach erle,
digten Departement des Innern interimistisch dem zum wirklichen Geheimen= Rathe ernannten
Staats-Rathe v. Otto allergnädigst übertragen) welcher, so lange er diese
Direction bekleidet, Siz und Stimme im Konigl. Staats-Ministerium nehmen wird.
Sodann haben Sich Se. Königliche Maseskät bei dem hohen Alcer und der
Kränklichkeit des Staats-Ministers, Ministers der geistlichen Angelegenheiten, v. Jasmund,
bewogen gefunden) demselben die Entlassung aus Königl. Diensten unter Beibehaltung
seines Rangs und Charakters, mit Pensson zu ertheilen) und an dessen Sctel-