Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Ib

den  Ersaz  eines  in  Verlust  gegangenen  Ho##tal  Capitals  betr.,  wurde  Kläger  von  der
Leistung  dieses=  Ersazes  freigesprochen.  Stuteg.  den  3.  Echr.  r810.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Horb  zwischen  der  Gemeinde  Rexingen,  Itin
Antin  und  der  Königl.  Section  der  Krondomainen  Intin  Atin,  Spolienklage  wegen
eines  Pförchvertrags  betr.)  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttgart,  den  §.  Merz  1816.

v:  3)  In  der  Appellakions-Sache  von  Freudenstadt  zwischen  den  Bürgermeister  Rennerischen
  Erben  von  Dornstetten,  Kl.  Anten,  und  Agnes  Brofin  zu  Neunek  cum  curar.
legir.  Bekl.  Acin,  ein  Absonderungsrecht  in  dem  Brosischen  Gannt  betr.,  wurde  das  Erkenntniß
  voriger  Instanz  bestätigt.  ibid.  eo#s.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Neuenbürg,  zwischen  Jakob  Friedrich  Schweikle,
  Hofschreiner  in  Stuttgart,  moco  dessen  Erben,  Bekl.  Anten  an  einem,  und  Georg
Adam  Bauer  Burgermeister  zu  Ernstmuhle,  Kl.  Aren  am  andern  Dheil,  einen  Losungsstreit
  becr.,  wurde  die  Urkrhel  erster  Instanz  unter  einer  Modiftcation  bestätiget.  Sturtg.
den  7.  Merz  1816.

Erkeuntulße  des  Kdnigl.  Ebe-Gerichts.
Den  13.  Merz  1816.  wurden  geschieden:

1)  Gortlieb  Maier,  Burger  und  Schumacher  zu  Ostdorf,  Bahlinger  Oberamts,
Kl.,  von  Anna,  geb.  Schuler  von  Ostdorf,  Ver.  ex  cap.  adolter##,  unter  Verurtheilung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.  «  "

2)  Caspar  Braunbek,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Winzerhausen,  Oberamts  Marbach,
  Kl.  von  Ester  Magdalena,  geb.  Riedel  von  Kaltenwesten,  Oberamtes  Bessigheim,
Bekl.  e  aap.  quasi  delert  unter  Vergleichung  der  Kosten.

6  3)  Johann  Jakob  Kronmüller,  Hafnermeister  zu  Neufürstenhütte,  Oberamts  Bak,
ang)  Kl.,  von  Margaretha  Cecilia,  geb.  Degenfeld  von  Wribskadt,  im  Grosherzogshum
  Baden,  Bekl.  ex  cap  adulterü:,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

 

Se.  Köonigliche  Masest  át  haben  vermöge  allerhöchsten  Reseripts  vom  21.  Merj
det-  büsherigen  Staats=  und.  Conferenz=  Minister,  Mimster  des  Innern,  und  Lehen-Pröbste
  Grafen"w.  Reischach  auf  sein  allerunterth#nigstes  Ansuchen  die  Entlassung  von
obigen  Stellen,  unter  Beibehaltung  seines  Rangs  und  Charakters,  mir  Penston  gndigst
  ertheisrr)  und  die  Direcrion  des  durch  Enrlaffung  des  Grafen  v.  Reischach  erle,
digten  Departement  des  Innern  interimistisch  dem  zum  wirklichen  Geheimen=  Rathe  ernannten
  Staats-Rathe  v.  Otto  allergnädigst  übertragen)  welcher,  so  lange  er  diese
Direction  bekleidet,  Siz  und  Stimme  im  Konigl.  Staats-Ministerium  nehmen  wird.

Sodann  haben  Sich  Se.  Königliche  Maseskät  bei  dem  hohen  Alcer  und  der
Kränklichkeit  des  Staats-Ministers,  Ministers  der  geistlichen  Angelegenheiten,  v.  Jasmund,
  bewogen  gefunden)  demselben  die  Entlassung  aus  Königl.  Diensten  unter  Beibehaltung
  seines  Rangs  und  Charakters,  mit  Pensson  zu  ertheilen)  und  an  dessen  Sctel-