Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 13. 1816. 77 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 3o. Merz. 
  
  
Anordnung einer neuen Brandschadens= Umlage. 
Da die Justüsse, welche die Brandschadens= Versicherungs= Casse durch die am 
23. Merz 1314. ausgeschriebenen Brandschadens-Beiträge im Betrag von 90),000 fl. 
erhalten hat, durch die seit zwei Jahren entstandenen, im Ganzen mehr als 82)000 fl. 
betragenden Brandschadens-Fälle und die Admmistrations= Kosten beinahe erschöpft sind, 
mirhin eine neue Brandschadens= Umlage nothwendig wird; so ist solche durch ein Al- 
lerhöchstes Rescript vom 34. vor. Mon. auf vier Kreuzer von sedem Hundert Gulden 
Gebaude-Auschlags mit der Bestimmung festgesetzt worden) daß die eine Hálfte davon 
auf Jacobi d. Jahrs und die andere Hälfte auf Lichemeß des nächstkünftigen Jahrs 1877. 
abgetragen und durch die Oberames-Pflegen an die Insticnts-Casse eingeliefert werden solle. 
Die Königl. Oberämter werden daher beauftragr) hiernach das Weitere anznord-= 
nen und die summarischen Urkunden über den Berrag der Umlage, welche nach Vor- 
schrift der anliegenden Tabelle *) auszufertigen sind, innerhalb zwei Monaten an den 
Brandschadens-Versscherungs-Casster einzusenden. 
Bei Auskertigung dieser Urkunden ist übrigens die möglichste Genanigkeit um so sorg- 
fältiger zu beobachten, als dieselben widrigenfalls auf Kosten des Schuldhaften zur Ver- 
beßerung werden zurukgeschikt werden. , 
Auch sind die Oberamtspfleger anzuweisen, die Abrechnungen uͤber die eingeliefer- 
ten Gelder samt den Interims--Quittungen jedes Mal in ouplo einzusenden. Stutt- 
gart, den 28. Merz 1816. Königl. Ministerium des Innern. 
Graf v. Reischach. v. Otto- 
  
  
Nach einem von der Königl. Gesandrschaft in Paris eingesandten und von der 
Mairie zu Antwerpen ausgestellten Todtenscheine ist am 26. Sept, 1313. in dem See- 
*) Siehe anliegend Tabelle.
	        
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