Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nr o. 14. 4 8 17. 105 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Donnerstag, 6. März. 
  
Rede, gehalteln von Selner Königlichen Masestät in dem Saale der Stände-Versammlung 
bei Wiedereröffnung derselben. Stuttgart,, m 3. März 1617. 
Hochgeborne, Ehrwürdige) Sdle, Liebe Getrewe! 
Der verewigte König, mein Bater) dessen hohe Perdienste um dieses Land die 
Geschichte ehren wird, har) sobald die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in 
Europa auch die Wiederherstellung eines Rechtszustandes in den deutschen Staaten 
möglich machte, seinen ernstlichen MWillen kund gerhan, durch eine Verfassung die 
Granzen der Regierungs-Gewalt in den wichtigern Angelegenheiten des Staats fest- 
useßen- 
* Er entsprach dem Wunsche seines Volkes, indem er erklärte, daß er in die neus, 
allen Theilen des Reiches gemeinsame) Verfassung aus der ehemaligen Verfassung 
des Herzogehums Württemberg alles aufnehmen lassen wolle, was noch anwendbar 
sey; Er stellre vorläusig Grundsätze auf, die dankbare Unerkennung verdienten. 
Auf den Grund sener Erklárung und dieser Fundamental-Punkte wurden Un- 
terhandlungen angeknüpft. 
Ich bin diesen, ich bin allem, was in dieser wichtigen Angelegenheit geschah, 
mit der Theilnahme gefolgt) welche Liebe zum Vaterlande mir einfltößte, und mie der 
Aufmerksamkeit, welche künftiger Beruf mir zur Pricht machte. 
Der König, mein Vater) hat die Reife des von Ihm rühmlich begonnenen 
Werks nicht mehr erleben sollen, und mir ist nun die Pflicht zu Theil geworden, es 
der Vollendung entgegen zu führen. # 
Oogleich mein Standpunkt, in dieser Hinsicht von dem meines verewigten Va- 
ters verschieden ist, so erkenne ich diese Pflicht doch gerne an, weil ich die Ueberzeu- 
zung habe, nur in einem festen Rechtszustande das Gluck meines geliebten Volkes 
dauerhaft begrunden zu können.
	        
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