Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 19. 181 7. 141 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
  
Samstag, 29. März. 
  
Die Königl. Brief-Post bekreffend. 
Nach einer mie der Großherzogl. Badenschen Ober-Post-Direction getroffenen 
Uebereinkunfe, ist bei Briefen von= und nach Württemberg und Baden, die Frankatur 
nach Belieben bis zur Abgabs-Station eingeführt, und die tägliche Brief-Post zwi- 
schen Sturtgart und Frankfurt wieder hergestellt worden. 
Briefe, die zur Post-Spedition in das Großherzogthum Baden bei Königl. 
Würrtembergischen Postämtern aufgegeben werden, können daher nach Belieben von 
dem Versender bei der Aufgabe, entweder bis zum Abgabs-Ort frankirt, oder Franco 
Grenze aufgegeben, oder auch ganz unfrankirt abgesendet werden. 
Die Briefpost nach Frankfurt wird täglich Abends zwischen 8 und 9 Uhr von 
Stuttgart abgehen, und von Frankfurt Morgens früh zwischen : und 4 Uhr in 
Srutegart eintreffen. Diese Einrichtungen nehmen mit dem 1. April d. J. ihren 
Anfang. Stuttgart, den 34. März 1817. 
Königl. Ober, Post= Direction. 
Erkenntnisse des Ober-Justiz-Collegiums. 
1.) In der Arrest-Prozeß- Sache zwischen der Notterschen FideicommißVermögens, 
Administration zu Stutegart, Intin, Producentin an einem, sodann dem Kaufmann 
Christian Mohl in Hamburg, jetzt dessen Wittwe Jatin, Putin am andern Theil, 
wurde nach geführtem Beweis erkannt, daß der impetrirte Arrest für justificirt anzu- 
nehmen sey, demnach von dem mit Arrest belegten Vermögen der Intin die Smmme von 
5055 fl. 46 kr. 5 hl. nebst Zinsen aus 5760 fl. kr. 2 hl. vom 25. Sept. 1815, an gebühre. 
Stutegart, den 11. Merz 1877. 
z.) Auf erhobene Wechsel-Klage der Königk. Hofbank Kl. wider den Handelsmann 
Jakob Friedrich Weiß dahier, Bekl., wurde letzterer zu Bezahlung der gegen ihn ein- 
geklagten Wechselforderung für schuldig erkannt. Den „r. März 1817.
	        
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