Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

4 
halt eines Serafzusaßes auf den Fall einer sch in Inkunft ebgebelden größeren Ver- 
schuldung ausgesprochen, und die nachherige Einsperrung in ein Zwangsarbeitshaus 
bis zur erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr verfüge worden. 
Den 8· wurde der zu Göppingen verhaftete Johann Brauch von Heidenheim, 
wegen wiedecholten Diebstahls, neben dem Ersaß der Kosten und des Schadens, zu 
einer sechsmonatlichen Luchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs“ 
Arbeitsh aus auf drei Monate verurtheilt. 4 
An demselben Tage ist die zu Heilbronn in Berhaft und Untersuchung gekom- 
mene Clara Becker von Ebersbach, Oberamts Weinsberg, wegen wiederholten Dieb- 
stahls und Bagirens, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß mit viermonatlicher 
Luchthausarbeit bestraft worden. 
An demselben Tage wurde die zu Rottweil verhaftete Christina Kohler von 
Sulz, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten und des Scha- 
dens zu einjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs- 
Arbeitshause bis zu erprobter Besserung jedech wenigstens auf nenn Moönate verur- 
theilt. , « 
h An densselben Tage ist gegen den zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekom- 
menen Jakob Noa Hammer von Calw wegen wieberholten Diebstahls, auch wieder- 
holten Bettelns und Vagirens, neben dem Kosten-Ersatz eine einfährige Juchthaus- 
Strafe ausgesprochen, und dessen nachherige Einsperrung in ein zwendgscsbelsshaus 
bis zur erprobten Besserung) jedoch wenigstens auf neun Monate verfügt worden. 
An demselben Tage wurde gegen den zu Rottweil verhafteten Martiu Rapp, 
von Durkheim, Oberamts Spaichingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben Ver- 
urtheilung in die Kosten eine viermonatliche Vestungsarbeit erkannt. 
-] An demselben Tage ist der zu Gôppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- 
mene Anton Munz von Vorderlimmthal, Oberamts Gmund, wegen thätlicher Miß- 
handlung seines Vaters, und wegen mehrerer zum Theil ausgezeichneter Entwendun= 
gen im elterlichen Hause, neben dem Ersatze der Kosten und des Schadens mit vier- 
monatlicher Vestungsarbeit belegt worden. 
Uunter dem g9. wurde der zu Heilbronn verhaftete Friedrich Reichert von Bas- 
nang, wegen mehrerer kleiner und zum Theil ausgezeichneter Diebstähle neben dem 
Kosten = und Schadens-Ersaßz mit viermonatlicher Bestungsarbeit bestraft. 
An demselben Tage ist der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung 
gekommene Gottfried Kallenberger von Klein, Ingersheim, Oberamts Bestgheim, wegen 
wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten und des noch vorhandenen 
Schadens zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. 
An dem'ielben Dage wurde gegen den Bestungsstraflfing Jafob Bosch von Ober- 
Elchingen, wegen Entweichung von seinem Straforte, eine weitere sechsmonatliche 
Bestungsarbeit erkannt. 
Am demselben Dage ist der zu Nottenburg verhaftete Johann Georg Beck von 
Gyibel, Oberamts Tübingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung aller 
Kosten urd des Schadens zu einer fechsmonatlicher Juchehausstrafe verurtheilt worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.