8. 11.
Bestimmung der Rechte der ans verschiedenen Ehen Einer Mutter mit Mitgliedern der Seistli-
chen Wurwen Casse erzeugten Waisen. «
JedesMitgliedetwirbtseinenKindcrnAnspruch-neineWaiseniPoktionplsosdqß
wardieHinterbliebenenEinedundebendesselbenContribnentenaiemehr,aldeineWskc-
wen, oder Waisen, Portion erhalten können. (5. 4.)
Hat aber eine und ebendieselbe Frau mit mehreren Contribuenten zur Wittwen-Casse
in der She gelebt, so bezahlt die Casse wenn
) die Frau vor ihrem lezten Ehemann stirbt, den etwa vorhandenen nun elternlosen
Waisen derselben aus ihren frühern Shen noch vor dem Tod ihres lezten Gatten so
viele Waisen, Portionen nach Stämmen, als kontribuirende Väter derselben wa-
ren, und eben so empfangen nach dem Tode des lezten Ehemanns die mit ih'iß er-
gteugten Kinder entweder allein oder in Verbindung mit dessen Kindern aus. ffrö-
hern Shen eine eigene Waisen= Portion.
b) Ueberlebt aber die Frau auch ihren lezten Ehemann) so zahlt die Casse, im Fall
die Frau mit 3 verschiedenen Miegliedern der Gesellschaft verehlicht war, “
1) nach dem Tode des ersten Mannes zuerst der Wittwe in Verbindung mit den
ihr etwa zugebrachten Kindern ihres Mannes aus frühern Ehen, dann nach ihrer
Wiederverheirathung diesen ihren zugebrachten Stiefkindern, aber in keinem Fall
mit alleiniger Ausnahme des Verlusts der Portion (nach 7. 20.) ihren eigenen,
eine Portion; eben so verhält es sich ,
2)nachdemTodedesgteuManned,nachwelchemdiezumsweiteamacWitiweges
wordene Ehefrau abermahls zuerst die Wittwen-Portion, welche sie jedoch eben-
falls mit den etwa vorhandenen Kindern dieses Mannes aus einer andern Ehe zu
theilen, und eben so denselben, ohne daß ihren aus beiden Ehen erzeugten eigenen
Kindern etwas bei ihren Lebzeiten zufallen kann, im Fall ihrer dritten Verheira-
thung allein zu uͤberlassen hat.
Endli
3) wird es nach dem Tode des 3ten Mannes in Ansehung der von demselben erzeug-
zeugten Kinder, wie in den vorigen Fällen gehalten, so daß nach dessen Ded
zuerst der Wittwe und nach ihrem Ableben fämtlichen von dem lesten Ehemann
erzeugten Kindern eine dritte Portion zufällt, vorausgesexzt immer, daß diese ver-
schiedenen Kinder die Requisten zum Genuß einer Waisen- Portion haben. (S.
oben #. 2. 4. und 5
. 12.
Grbße einer Waisen- Portion.
Die Waisen-Portionen werden in eben der Summe von der Casse abgereiche, wel-
che auch fuͤr die Wittwen-Portionen alle Jahre vom Koͤnigl. Synodus — wird,
und zwar ohne Ruksscht anf die Jahl der daran Theil nehmenden Waisen.