Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

254  V.  3.  Enttäuschung  und  Verwirrung.

Durfte  man  wagen,  mit  diesem  im  voraus  verleumdeten  und  verlästerten
Gesetze  vor  die  Landtage  zu  treten?  Nach  der  Verfassung  mußte
mindestens  der  materielle  Teil  des  Entwurfs  den  Provinzialständen
vorgelegt  werden,  weil  er  in  das  Personenrecht  eingriff.  Der  König
schwankte;  im  Ministerium  konnte  man  sich  nicht  einigen,  Graf  Arnim
namentlich  beharrte  bei  seinem  Widerspruche.  Auch  Bunsen,  der  doch
ursprünglich  das  Unternehmen  mit  veranlaßt  hatte,  warnte  jetzt,  da  er
Berlin  wieder  besuchte,  dringend  vor  der  unheildrohenden  öffentlichen
Stimmung.  Da  vermochte  Friedrich  Wilhelm  nicht  mehr  stand  zu  halten.
Am  28.  Juni  1844  wurde  plötzlich  der  kleinere,  formale  Teil  des  Gesetzes,
  der  keiner  ständischen  Beratung  bedurfte,  als  „Verordnung  über
das  Verfahren  in  Ehesachen“  veröffentlicht.  Es  war  unzweifelhaft  der  bestgelungene
  Teil  des  Werks,  eine  dankenswerte  Reform,  auch  darum  erfreulich,
  weil  sie  auf  die  Neugestaltung  des  gesamten  Prozesses  hindeutete.
  Die  Entscheidung  der  Scheidungsklagen  wurde  den  Obergerichten
übertragen,  und  das  Verfahren  so  frei  gestaltet,  daß  dem  pflichtmäßigen
Ermessen  der  Richter  ein  weiter  Spielraum  blieb;  selbst  an  die  Geständnisse
  der  Parteien  sollten  sie,  wegen  der  naheliegenden  Gefahr  der  Kollusion,
  nicht  unbedingt  gebunden  sein.  Nach  den  Erfahrungen  der  Obergerichte
  dachte  man,  späterhin  die  Reform  des  materiellen  Eherechts  von
neuem  zu  beginnen.  Wie  die  Dinge  lagen,  war  dieser  halbe  Erfolg  fast
unvermeidlich.  Der  König  aber  empfand  es  als  eine  Niederlage,  daß  er
einen  Lieblingsplan  vor  dem  Toben  einer  doch  sehr  unklaren  öffentlichen
Meinung  großenteils  zurückziehen  mußte.  Zudem  war  Gerlach  aus  dem
Rate  der  Krone  verdrängt  und  Savignys  Ansehen  schwer  erschüttert,
da  er  nach  dritthalbjähriger  Arbeit  nur  ein  so  bescheidenes  Ergebnis
gewonnen  hatte.

Auch  was  der  König  sonst  noch  versuchte,  um  christliche  Sitte  zu  beleben,
  stieß  überall  auf  unüberwindlichen  Widerstand.  Mit  vollem
Rechte  fand  er  es  anstößig,  daß  die  bestehenden,  sehr  milden  Vorschriften
über  die  Sonntagsfeier  so  nachlässig  gehandhabt  wurden.  Die  Behörden
zeigten  wenig  Sinn  für  das  kirchliche  Leben,  noch  weniger  für  die  Bedrängnis
  des  armen  Volkes:  was  kümmerte  sie  der  Geselle  und  der  Arbeiter,
  wenn  der  Ladenbesitzer  oder  der  Fabrikant  versicherte,  sein  Geschäft
könne  keine  Unterbrechung  ertragen?  Die  Zeit  schien  ganz  vergessen  zu
haben,  daß  der  Sabbat  die  größte  soziale  Wohltat  war,  welche  das  Volk
Israel  einst  der  menschlichen  Kultur  gebracht  hatte.  Wohl  nicht  ohne
Vorwissen  des  Königs  richteten  die  evangelischen  Geistlichen  Berlins  in
seinem  ersten  Regierungsjahre  „ein  Wort  der  Liebe“  an  ihre  Gemeinden,
um  ihnen  die  Heiligung  des  Feiertags  ans  Herz  zu  legen  und  sie  wieder
zu  erinnern  an  die  Schleiermachersche  Lehre,  daß  alle  Religion  sich  nur
in  der  Gemeinschaft  betätige.  Leider  erweckte  diese  warme  Ansprache
nur  Mißtrauen.  Die  liberale  Presse  witterte  alsbald  Unrat;  am  lau-