thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Berechnung  zu  bringen,  wogegen  der  Kapitalertrag  nur  aus  den  Prämien  und  Beiträgen
  von  Versicherungen  im  Inlande  mit  Einschluß  des  Werts  der  Gerätschaften
zu  schätzen  ist.

Bei  nichtwürttembergischen  Versicherungsunternehmungen,  welche  nicht  auf
Gegenseitigkeit  gegründet  sind  und  welche  Versicherungen  in  Württemberg  abschließen,
ist  neben  dem  Wert  etwaiger  Gerätschaften  als  Betriebskapital  der  Ertrag  an  Prämien
und  Beiträgen  für  Versicherungen  im  Lande  anzusehen,  wonach  sowohl  der  Kapitalertrag
  für  den  Unternehmer,  als  auch  der  persönliche  Arbeitsverdienst  für  den  Hauptagenten,
  bezw.  für  die  Zweigniederlassung,  zu  bemessen  ist.

Wenn  mit  derartigen  Versicherungsunternehmungen  zugleich  andere  Geschäfte,  wie
Bankgeschäfte  rc.,  betrieben  werden,  so  ist  das  in  diesen  Geschäften  verwendete  Betriebskapital
  nach  den  Bestimmungen  in  Art.  93  zu  berechnen.

 

 

Art.  95.
Fassion  der  Gewerbetreibenden.

1)  Zum  Behuf  der  Einschätzung  der  Gewerbe  hat  der  Gemeinderat  ein  Verzeichnis
sämtlicher  im  Gemeindebezirk  betriebenen  Gewerbe  und  ihrer  Inhaber  dem
Bezirkssteueramt  zu  übergeben.

2)  Sodann  hat  jeder  Gewerbetreibende  oder  dessen  gesetzlicher  Stellvertreter,  oder
der  Bevollmächtigte,  nach  ergangener  öffentlicher  Aufforderung  entweder  schriftlich
  oder  mündlich  eine  gewissenhafte  Erklärung  (Fassion)  darüber  abzugeben:
a.  welches  oder  welche  Gewerbe  er  betreibt  oder  betreiben  will,  in  welchen

Lokalen,  und  bei  Fabrikationsgeschäften,  ob  er  nur  eigene  oder  auch  fremde
Erzeugnisse  feilbietet;

b.  wie  viele  und  welche  Art  von  Hilfspersonen  nach  dem  durchschnittlichen
Stande  des  der  Fatierung  unmittelbar  vorangegangenen  Steuerjahrs  in
dem  Gewerbe  verwendet  werden  (Art.  92);

.l  wie  hoch  sich  das  in  seinem  Gewerbe  verwendete  Betriebskapital  nach  dem

mittleren  Stande  und  Werte  in  dem  der  Fatierung  unmittelbar  voran-O