Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Die Emichtung von Indust#te-Schulrn im A#igoriche burressent. 
In der General, Berordnung, das deutsche Slementar, Schulwesen in den evan- 
gelischen Orten des Königreichs betreffend,; d. d. 1# Dechr. 181½ ist f. a- vorge- 
rieben: f 
sch „Daß mit jeder öffentlichen Schule in der Regel eine Industrie- oder Arbeits 
Schule, theils für Knaben, theils fuͤr Maͤdchen, zu verbinden seye.“ 
Da diese sehr zweckmaͤßige und wohlthaͤtige Berodnung noch nicht allgemein und 
noch weniger überall so in Vollziehung geseht worden ist, als es die Wichrigkeit des 
Zwecks wünschenswerth macht) so werden die gemeinscheftlichen Oberämter aufs neue 
in deren baldmöglichen Befolgung und Vollziehung augeserden/ und haben die- 
selbe unter Beiziehung der Schuͤl-Conferenz-Directoren Sorge zu tragen, daß we- 
nigstens in sedem Oberamts= und Dekanat-Orte, in Verbindung mit der Slemen- 
tar-Schule, eine Industrie-Schule errichtet werde. ç Z„ 
Uuch erwartet man innerhald eines Viertelsahres ihren ausführlichen Bericht, 
was in dieser Hinsicht geschehen sey, wo und welche Industrie= Schulen eingeführt, 
und wie sie eingerichtet worden find, oder auf den koemmenden Winter eingerichtet 
werden wollen, und welche Hindernisse der Einföhrung derselben in einzelnen O# 
ten etwa bis setzt im Wege gestanden sind und noch stehen. Stuttgart, den zu- 
Närz 1818. , Koͤnigl. Consistorium. 
An sämmtliche Kameral= und Forst-Kassen = Aemter des Neckar-Kreises. 
Da mehrere Rechnungs= Beamte! der Vorschrifte zuwider, unterlassen haben, 
ihre Rechnungen und summarische Rechnungs, Erxtracte mit Begleitungs, Berichte 
und mit genauen Verzeichnissen über die fehlenden Nummern der Rechnungs= Akten 
einzusenden, so werden die Kameral= und Forst-Kassen-Aemter des RNeckar-Kreises 
an die künftige genaue Befolgung dieser Vorschrift mit dem Anhang erinnert, nicht 
nur mit den summarischen Rechnungs-Extrecten jedesmal auch die Rests-Liquide= 
rion einzusenden, oder wenn solches wegen besenderer Hindernisse nicht geschehen 
könnte, die Ursache davon in dem Begleitungs-Bericht zu bemerken; sondern auch 
in den Berzeichnissen über die fehlenden Rechnungs= Beilagen anzuzeigen, wann 
und welcher Behörde dieselbe zur Dekretur übergeben worden seyen. 
b#udwigsburg, den 3u. März 1878. Finanz-Kammer. 
Prüfung der Neuautzunehmenden in das Schullehrer = Seminar. 
Die Jünglinge welche in das Schullehrer= Seminar aufgenommen werden wol, 
len, haben Mittwochs den 6. May Morgens 3 Uhr, In dem Seminar= Gebäude sich 
zur Prüfung zu stellen. Da die Menge der eingegangenen Bittschriften eine beträcht- 
liche Zahl junger Leute erwarten läßt, so wird die Prüfung erst am folgenden Ta, 
ge Mittags geschlossen werern. Die Herren Geistlichen werden gebeten, die Elrern 
oder Vormuͤnder der Adspiranten von dieser Anordnung in Keuntniß zu setzen. 
Eßlingen, den 2. April 1848. Königl. Seminar, Juspectorat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.