Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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sehen, unter welchen sich das allgemeine Seyn der Menschen gestaltet und laͤßt 
die Früchte der Vergangenheit für die Gegenwart benützen. 
#)In der zweiten Periode wird außer der vaterländischen Geschichte, das Merk- 
würdigste aus der allgemeinen Weltgeschichte vorgetragen. 
b) In der dritten Periode dehnt sich die geschichtliche Mittheilung auf Voͤlker- 
geschichte, Entwicklungsgeschichte der Menschheit und Geschichte der Erfin- 
dungen aus. 
3.) Geographie; Kenntniß des Erdballs mit seinen Beschaffenheiten. 
#a.) Die zweite Periode beschaftigt sich mit der Einleitung besonders der so an? 
ziehenden, phynschen Erdbeschreibung und mit der vaterländischen Erd, 
kunde. 
b) Die dritte Periode verbindet damit mathematische und statistische Srdbeschrei- 
bung, besonders aber Völkerkunde. 
3.) Naturgeschichte. 
a.) Die Schülerinn der zweiten Periode lernt die Natur durch Anschauung und 
Beschreibung kennen, und Merkmale auffassen. 
b.) Die Schülerinn der dritten Periode faßt die Gegenstände in weiterm Umfange 
auf) und verbindet damit das Nöthigste aus der Dechnologie. 
t.) Naturlehre, durch anschauliche Versuche klar gemacht. 
5.) Blicke in die Himmelskunde, nach Bode. 
6.) Anthropologie nebst Gesundheitslehre. 
7.) Sittliche und religiöse Cultur empfangen in der dritten Periode ihre letzte Er- 
weiterung, Befestigung und Vollendung. 
6.) Sbenso erweitern ssch die lehten Uebungen sowohl in deutscher als französtscher 
Sorache in schrifelicher Darstellung, und dehnen sich über alle Gegenstände des 
weiblichen Kreises aus, zu welchen sich Anleitung zu geist. und herzbildender 
Lectuͤre fuͤgt. 
9.) Die Unterrichtskunst, so hochst wichtig für jeden Familienkreis soll in der An- 
stalt ihre volle Beruͤcksichtigung finden. Die Zoͤglinge der Anstalt sollen daher 
besondere Anleitung empfangen, Unterricht und Slementarbildung zu behandeln, 
und an praktischen Uebungen sogleich sich versuchen. 
10.) Für körperliche Uebungen, und unter diesen für Erlernung des Tanzens mit 
besonderer Rücksicht desselben auf Befdrderung der körperlichen Haltung und des 
dußerlichen Anstandes, wird die Anstalt das Nöchige anordnen. 
11.) Zur Erlernung weiblicher Arbeiten und Kunstfertigkeiten wird die Anstale 
ebenfalls alle Gelegenheit darbieten. Theoretische und praktische Haushaltungs=
	        
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