Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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sehen,  unter  welchen  sich  das  allgemeine  Seyn  der  Menschen  gestaltet  und  laͤßt

die  Früchte  der  Vergangenheit  für  die  Gegenwart  benützen.

#)In  der  zweiten  Periode  wird  außer  der  vaterländischen  Geschichte,  das  Merkwürdigste
  aus  der  allgemeinen  Weltgeschichte  vorgetragen.

b)  In  der  dritten  Periode  dehnt  sich  die  geschichtliche  Mittheilung  auf  Voͤlkergeschichte,
  Entwicklungsgeschichte  der  Menschheit  und  Geschichte  der  Erfindungen
  aus.

3.)  Geographie;  Kenntniß  des  Erdballs  mit  seinen  Beschaffenheiten.

#a.)  Die  zweite  Periode  beschaftigt  sich  mit  der  Einleitung  besonders  der  so  an?
ziehenden,  phynschen  Erdbeschreibung  und  mit  der  vaterländischen  Erd,
kunde.

b)  Die  dritte  Periode  verbindet  damit  mathematische  und  statistische  Srdbeschreibung,
  besonders  aber  Völkerkunde.

3.)  Naturgeschichte.

a.)  Die  Schülerinn  der  zweiten  Periode  lernt  die  Natur  durch  Anschauung  und
Beschreibung  kennen,  und  Merkmale  auffassen.

b.)  Die  Schülerinn  der  dritten  Periode  faßt  die  Gegenstände  in  weiterm  Umfange
auf)  und  verbindet  damit  das  Nöthigste  aus  der  Dechnologie.

t.)  Naturlehre,  durch  anschauliche  Versuche  klar  gemacht.

5.)  Blicke  in  die  Himmelskunde,  nach  Bode.

6.)  Anthropologie  nebst  Gesundheitslehre.

7.)  Sittliche  und  religiöse  Cultur  empfangen  in  der  dritten  Periode  ihre  letzte  Erweiterung,
  Befestigung  und  Vollendung.

6.)  Sbenso  erweitern  ssch  die  lehten  Uebungen  sowohl  in  deutscher  als  französtscher
Sorache  in  schrifelicher  Darstellung,  und  dehnen  sich  über  alle  Gegenstände  des
weiblichen  Kreises  aus,  zu  welchen  sich  Anleitung  zu  geist.  und  herzbildender
Lectuͤre  fuͤgt.

9.)  Die  Unterrichtskunst,  so  hochst  wichtig  für  jeden  Familienkreis  soll  in  der  Anstalt
  ihre  volle  Beruͤcksichtigung  finden.  Die  Zoͤglinge  der  Anstalt  sollen  daher
besondere  Anleitung  empfangen,  Unterricht  und  Slementarbildung  zu  behandeln,
und  an  praktischen  Uebungen  sogleich  sich  versuchen.

10.)  Für  körperliche  Uebungen,  und  unter  diesen  für  Erlernung  des  Tanzens  mit
besonderer  Rücksicht  desselben  auf  Befdrderung  der  körperlichen  Haltung  und  des
dußerlichen  Anstandes,  wird  die  Anstalt  das  Nöchige  anordnen.

11.)  Zur  Erlernung  weiblicher  Arbeiten  und  Kunstfertigkeiten  wird  die  Anstale
ebenfalls  alle  Gelegenheit  darbieten.  Theoretische  und  praktische  Haushaltungs=