heru allerhoͤchsten Verorbnungen freigesprochen sind, haben die nothigen Urkunden ͤber ihr Maß und
lhre Tüchtigkeit noch vor dem Anfang der Musterung bieber einzusenden; bis dadin mnüssen auch die Militér-
Plichtigen vom 20 und à1 Jabre, welche in der Eigenschaft ols Substituken, Provisoren und der-
gleichen Ansprache auf Exemtion und Location in die 4. Classe zu machen haben, die gesetzlichen Era-
minstions= und Anstellungs= Zeugnisse vorlegen. Den 12. Januar 181686. K. Stadt-Directien.
RKavensburg. Die Jahres-Musterung der waffensäbigen Mannschaft vom Oberamts-Bezir=
ke Ravensburg, wird heuer nach böchsten Borschrist am s. März vorgenommen werden. Es werden
daher alle diejenigen aus dem diesseitigen Oberam:s-Bezirke gebürtigen Militärpflichtige, welche am
. Jannar 18.8. das 20. und 21. #ebens= Jahr zurückgelegt, aber das 32. noch nicht emeicht haben,
diemit aufgefordert, sich noch vor dem 3. März 1818. in ihrer Heimath einzufinden, und bei der Mu-
sterung sich persönlich zu stellen. Diejenigen aber, wesche nach dem Königl. Rekrutirungs-Gesetze von der
versönlichen Seellung befreit sind, oder wegen zu großer Entsernung ihms ufenthont,Ta persoͤn-
lich nicht erscheinen können, haben sich in dem Oberamts-Bezirke, wo sie sich gegenwärtig aushalten,
von dem Königl. Oberamte wessen, und von dem Oberamts-Arzte visitiren zu lassen, und sedann
noch vor dem 2. März d. J. eine von beiden Stellen vidimirte Meb= und VBisitatiols -Urkunde an
das diesseitige Obn#amt einzusenden. Alle welche bei der Musterung nicht erscheinen, oder bis dabin
jene Urkunde nicht eingesendet haben, werden als Abwesende behandelt, und mit den gesetzlichen Stra-
seck belegt werden, so wie für die Abwesenden, welche in die Aushebungs-Classe locirt werden, von
den Eltern, Pflegern, oder Orts-Vorstehern das Loos geworfen wird. Zugleich werden sämmtliche Königl-
Oberämter ersucht, den, aus dem diesseitigen Oberamts-Bezirke gebürtigen Militärpflichtigen obiger
Categorie, welche sich nach der Musterung mit neuen Gertificaten nicht ausweisen können, keinen Auf-
entbalt zu gestatten, sondern sie zur persbnlichen Stellung in ihre Heimath zu verweisen. Den 15.
nar 1878. - K. Oberamt.
Reuttlingen. Am zweiten März, und die darauf folgende Tage, wird die Jahres-Muste-
rung in hlesigem Ober-Ant vorgenommen werden, bei welcher alle Rekrutirungspflichtige, die am
—— I. J. das 20. und 2#. Jahr bereits Mräczelegt haben, und vom persnlichen Erscheinen
nach den bekannten frühern Gesetzen nmicht befreiet sind, erscheinen müssen. Unter denen von grdach=
tem Alter zu erscheinen habenden Militärpflichtigen, siad besonders auch diejenige verstanden, wel-
#e ncht nur als minder tuchtig bisher in der 3. Glosse locirt waren, sondern auch alle aus dem Militär
Mlassenen Personen, welche nicht als Exkapitulanten, oder als dlenstuntüchtig förmlich beabschiedet
worden sind. Welche Rekrutirungspflichtige aber über 6 Stunden von hier emfernt find, und sich
bei den K. Aber-Aemtern lihres Aufenthalts messen, und sich von den dortigen Ober-Amts= Ae#-
ten vifftiren lassen wollen, denen ist zwar solches gestattek, sie müssen aber diese Zeugnisse längstens
bis den 20. Febr. d. J. hieher in die Scadtschreiberei übersendet haben, damit durch ihre Gleichgül-
tiskeit dat Musterungs-Geschäft, wie schon öfters geschehen, nicht aufgehalten werde. Auf gleiche
Geise baben auch die vom persönlichen Erscheinen befreue, oder kranke Personen, ihre vorschriftsm-
sige Zeugnisse uinsene. Rekrutirungepflichtige, welche nicht zum biesigen Oberamt gebören, aber
such darinn aufhaltin, und Meß= und Bisitetions-Urkunden ihren vorgesetzten K. Ober-Aemtern zu-
#emdea, also nicht bei der Musterung persönlich erscheinen wollen, haben sich bel Zeiten in der hiesigen
Scadtschreiberei zu melren, damit diese Geschäfte besorgt, und an die Behörden abgeschickt werden
können. Den 15. Januar 1818. K. Oberamt.
Urach. In Gemaͤßheit ver allerhöchsten Anordnung vom s. dif, wnird die Musterund er Mi-
U#tärpflichtigen heuer den a. März d. J. beginnen; es hat sich deswege die waffensshigge Mann-
schaft, welche am 1. d. M. das 20. und au. Jahr zurückgelegt hat hiebei einzusinden, oder wenn sich
einzelne von ihrem Geburtsort zu weit entsernt auldielten, bei dem betreffenden Oberamt zu mel-
den. Den 16. Januar 1818. K. Hberamt.
Zeonberg. Am u. März fangt im hiesigen Oberamt die Durchgehung der Rekrurirungs-kisten
e#, wobel alle Militärrflichtige, die am 1. Januar d. J. das 0. und au. Jahr zurückgelegt, zu er-
Weinen, dicjenigen aber, die sich nach den bestehenden Gesetzen nicht perfönlich stellen vürsen, die