Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Zu Nro. 10. 1818. 
bleser Conserlption unterworfenen Versonen des hiesigen Oberamts, gefälllg auftragen zu lasfen, sich auf bestimmte 
Zelr in ibren Wohnorten einzusinden. Deujenlgen Milirärofllotlgen aber von dem benaunten Alter, welche 
vom perfbalichen Erscheinen dei der Musterung nach den früheren Verorduungen dispensirt sind, wird der Auf- 
trag ertheilt, die nötbigen Urkunden über ibr Mes und Tüchtigkeit noch dem 7. März hleder zu schlcken, 
bis wohln auch die Mlllrärpülchiigen edenfalls vom benaunten Alter, welche als Substltuten, Provlsoren und 
derglelicen Ansprache auf Eremtion oder Lokation in die VI. Elasse machen, die gesetzlichen Cramlnations und 
Anstellungs-Zeugnigse vorzulegen haben. Den 36. Jannar 2679. Koͤnigl. Oberamt. 
Neuen borg. Dile für dleses Jahr vorzunehmende Musterung der Milltärpfllchtigen des disselrigen Ober- 
amts- Bezirks wird den a. März lbren Anfang nehmen, webel dleienigen Milltärpfllchtige von zurückzelegtem 
20 und ##1 Jahr, welche in dem Zeirrsum vom 1. Januar 1796 bls 37. December 1797. geboren find, sich 
einzufinden haben. Die Abweserden von dlesem Alter werden nachdrücklich aufgesordert, vor dem angezelgten 
Kermin in ihrem Keimwesen elnzutreffen, und bel den Musterung bel Vermeldung der gesetzlichen Strefen zu 
ersceinen. Dleijeulgen von besagtem Alter, welche nach früheren allerhöcöbisten Verordnungen vom persenlichen 
erscheinen frelgesrrechen find, baden die vorgeschrlebenen Urkunden aber ldr Meß, ihre Toüc#t'gkelt und unsel- 
lung, noch vor dem s. Mär# unfehlbar hiehet einzusenden. Den #7. Jannar 1816. Könlgl. Oberamt. 
Wangen. Nach allerhöchster Vorschrift wird heuer die Jahres-Musterung der Milltärpflichtigen Mann- 
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soc-fede-diesseits-enOberamt-Besinnu-sMiit-LI-vorgenommenwerdeuiTdhikbensichsabetsae 
wem-even-.Jamtqrd.g.daiso.andsusadkzukückqcteghnaddas-s Jahr noch nicht errelcht haben, 
noch vor dlesem Termin in lbrer K#math einzusinden, und der Musterung persönlic anzuwohnen. Dlejenigen 
aber dle nach den bestehenden Gesetzen sich in Person zu stellen befreit find, oder wegen zu weller Eatsernung 
tlbres Anfenthalts in Person nlcht ersckelnen können, haben sich in demjensgen Oberamr, allwo fle sch befiaden 
messen und visftlren zu lassen, und dleses Dokument sodann von den betreffenden Stellen längstens zu Ende 
künhigen Monats unkerschrleben anhero einzusenden. Alle, welche bei diesfer Verhandlung ulcht zugegen sind, 
und obige Urkunden bis an dem oben angegebenen Termin nlcht eingesendet haben, werden mit den nach den Ge- 
setzen bestehenden Strasen belegt werden. Den 27. Janner 1818. « Koͤnigl. Oberamt. 
Gerabronn. Die Jabres--Musterung der Dasfenfählgen ledlgen Mannschaft auf das Jahr 1616. wird 
am Montag den 2. März zu Kirchterg von den Stäben, Klrchberg, Lendsiedel, Ruppertsbofen, Gagsstadt, 
und Lenkerstetten; am 3. März zu Kirchberg von den Stäben Langenburg, Oberregenbach, Dünsbach, Ober- 
Keinach, Roth am See. Wallhaußen, Jengstfeld, und am 4. Maͤrz ebenfalls zu Kirchberg von den Staͤben 
Michelbach, an der Lucke, Gerabronn, Breithelm und Haußen; am 5 März zu Blaufelden von den Stäben 
Blauselden, Leuzendorf, Gommesfeld, Schmelfelden, Reppoldshanben, und Wiesenbach; am. 6. Mürz zu 
Niederstetten von den Stäben Schrozberg, Bartenstein, Herrenthlerbach, Rledbach und Oberstetten, und am 7. 
März zu Nledersietten von den Stüben Niederstetren, Splelbac und Wildentbdlerbach vorgenommen werden 
wobei aber für heuer nur diejeulge erscheinen dürffen, welche am 1. dis das 20 und 31 Lebensjahr zuräckges 
legt baben. Es werden daber dlese Milltäroßlchilge blemit aufgernsen, sich zur gedachten Zeit an dem bezesch- 
neten Orte bei der Musterung einzufinden; wobei übrigens den über 4 Stunden entsernt Abwesenden, Kart 
lbres perfnlichen Erscheinens die Einsendung legaler Meß= und Visttations, Zettel von dem Oberemr lbres 
Aufentbalrs-Orts bis auf den 37. Februar gestattet wird; so wle dle blsber vom persönlichen Erschelnen befrei- 
ten, auch für beuer wieder krei davon sind. Zusleich wird bemerkt, daß sowohl dle im vorisen Jahr zur 
A#ushebung bezeichnere Mannschaft, als auch dle aus dem Könisgl. Milltär in lbre vorlgen Rekrutlrungs= Ver- 
hältnite zuruckgetrettene vormaligen Soldaten von 20. und 31. Jahren ebensalls zu erscheinen haben. Den 26. 
Jannar 198.18. Königl. Oberamt. 
Mergenthelm. Ju der Jabres. Musterung der wassenfählgen iungen Mannschaft, welche vermöge aller- 
böcksten Besebls, den 2. März d. J. idren Anfang nebmen wird, werden alle dlejensgen hiemit vorgetaden, 
welche am #. Jannar 1816. dat 20 und a#. bebens#abr zurückgelegt daren, mithln in den Jahren 2796 und 
1707. geboren sind. Iuglelch werden auch die Eltern, Pfeger und Verwandte der Abwesenden aufgefordert, 
für deren Herdelschaffung nach Kräften zu seraen. Dleienlgen bingegen, welche von ihrem Geburts" Orte zu 
welt entsernt sind, haben sic del dem betressenden Königt. Oberamte messen und vifitiren zu lassen, und sodaun 
dle diesfallsigen Urkunden längstens biezum #8. Febroar bleher zu senden. Den as8. Januar 16//6. 
Könlel. Oberamt. 
Wibllingen. Die Musterung der Milltárr##lcbttgen# wed bel blesigem Oberamte den 3. Mäxz d. J. lbren 
Anfang nehmen. Es hat deßhslb dlejeulge junge Mannschaft, welche am 3. Januar 1618. das 20. und 2#.
	        
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