Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

1) Baknang. 
2) Stuttgart. 
3) Kirchheim. 
4) Weinsberg. 
5) Leonberg. 
6) Waiblingen. 
7) Reckarsulm. 
8) Nürtingen. 
9) Riedlingen. 
10) Geißlingen. 
11) Brackenheim. 
12) Böblingen. 
15) Nagold. 
14) Herrenberg. 
15) Tuttlingen. 
16) Neresheim. 
17) Ehingen. 
18) Freudenstadt. 
19) Maulbronn. 
20) Cannstadt. 
K. 5. 
zwepter Klasse. 
In die Besoldung der zwenten Klasse rreten sodann die Oberamts-Richter und Ober- 
amtleute der übrigen vierzig Bezirke: 
21) Gaildorf. 
22) Crailsheim. 
23) Neuenbuͤrg. 
24) Wiblingen. 
26) Leutkirch. 
26) Vaihingen. 
27) Saulgau. 
28) Calw. 
29) Horb. 
30) Oberndorf. 
31) Rothweil. 
32) Spaichingen. 
33) Waldsee. 
34) Aalen. 
55) Wangen. 
56) Münsingen. 
50) Tettnang. 
58.) Welzheim. 
39) Sulz. 
40) Blaubeuern. 
Durchgängige Gleichstellung der Gehalte der Aktuare und Diener. 
Die Gehalte der Gerichts= und Oberamts-Aktuare, sowie der Gerichts= und Ober- 
amts-Diener sind in sämtlichen vorgenannten Bezirken ganz dieselben. 
Festsetzung d 
g. 
7. 
leser Gehalte. 
Sie betragen für die Abtuare fünf hundert Gülden, für die Diener zwei hundert Gul- 
den in baarem Gelde. 
Die Leßtere haben von diesem Gehalte auch die ihnen hiernach vor- 
geschriebenen Livree= Stücke anzuschaffen und in gehörigem Stand zu erhalten.
	        
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