Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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und der Hälfee der Untersuchungs, Kosten, auch Eersaß des Schadens unter 
solidarischer Verbindlichkeit mit seinem Sohn Philrpp mit viermona 
licher Bestungs-Arbeit bestraft; « 
-1.30kobHeß,v·nJgekshei-u,OberamtsMekgentheimwegenvtekten-uqd»aus- 
gezeichnetenDichstohls,nedendemechaveås-und Kosten-THE zu einjäh- 
riger Bestungs-Arbeit und nachheriger achtmonatlicher Einsperrung in 
einem LZwangs Arbeitshause, verurtheilt. 
Am 31. Dez. ist: 
23. Barba#Catharina Müller, von Wyl, Cantons St.Gallen, welche zu Altorf 
in Untersuchung kam, wegen zweiten und großen Diebstahls, auch wegen Va- 
girens, neben Ersaßh der Kosten, mit Einrechnung eines Theils ves erstandenen 
Acrrests mit sechmonatlicher Zguchthaus-Strafe belegt, und zugleich ver- 
fügt worden, daß sie nach Erstehung dieser Strafe der Behörde zu St. Gallen 
gefänglich übergeben werden solle, um einen ihr angeschuldigten weitern Dieb- 
stahl in der Schweiz untersuchen zu können. 
Erkennenisse in Revisions= Fällen. 
Am 18. Dez. wurde: 
1. Johann Demmler, von Aufhausen, Oberames Ellwangen, der zu Göppingen 
in Untersuchung kam) wegen verübten, mit schwerer Korper- Verlehung ver- 
bunden gewesenen Raubs, neben Ersaß des Schadens, so wie der Heilungs- 
und Untersuchungs-Kosten zu zwölfjhriger Jguchthaus- Strafe verurtheilt. 
II.) Arpellatcions= Gerichtshöfe. 
1. In Töbingen. 
Den 2. Dez. wurde: 
1. In der Uppellations Sache von Oberndorf, zwischen dem Pfarrer M. Andler zu 
Röthenberg," Vorbeklagten) Wiederkläger, Appellanten, und dem Weinhändler, 
Wiktor Jeremias Stücklen zu Stuttgart, Vorkläger, Wiederbeklagten, Appel- 
laten, Kaufschillingsforderung in der Vor= und Schadens.Ersatz in der Nach- 
klage betreffend, die Berufung sowohl wegen unförmlicher Einwendung, als 
auch wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, von Amtswegen verwor, 
fen, und der Appellanc in den Ersat der Appellations-Kosten verurtheilt. " 
Den 8. Dez. ist: 
„. In der Appellations, Sache von Nagold, zwischen dem Schultheiß und Gericht 
iu Simmersfeld, Beklagten, Appellanten) und Jakob Hanselmann daselbst Klä- 
ger, Appellaten) Eidesfähigkeit des letzteren betceffend, die eingewandte Beru-
	        
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