Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

II. Kosten, woruber die Verzeichnisse noch nicht zur Decretur vorgelegt werden konnen: 
a.) wegen vorgelommener Anstaͤnde nach erfolgtem StrafErkenmnij. 
1.) An — 100 fl., welche auf den wegen Schlaͤgereiin Verhaft ge- 
kommenen N. N. von N. gegangen sind, wuͤrden abschlaͤglich bezahlt 6o. fl. 
und zwar: 
ea.) an den Gefangenwärter für Kost .. 45 fl. 
b.) für Post-Porto « — as kr. 
c.) fuͤr den Schneider . . . . 15 kr. 
d.) an Scabinen . . . . . 
bo 
Das unter den ergangene Straf= Erkenntniß konnte 
wegen Krankheic des Jaquissten noch nichte vollzogen und daher das Ko- 
sten-Verse#chuiß nicht geschlossen und eingeschickt werden. 
An 380° fl.) welche auf den wegen Diebstahls verhafteten 
  
N. N. von N. gegangen sind, wurden bschlsglich bezahlt . .So"si." 
und zwar: 
a.) an den N. N. . . . . . . MA. 
b.) an — — . . . . . . 10 fl. 
c.) an — — . . . . · . st 
fl 
DIeVerforngunguudEmsenvungdeiKostCnsVerzetchmsses 
bekuhtaufverVollstthnghegt-umdun..... ergangenen Straf- 
Erkenntnisses und diese auf der Genesung des, Inquisiten von einer 
Krankheit. —I 170 fl. 
#.wegen noch ulcht erfoltten Erkenntussses: 
1.) Der wegen Diebstahls verhaftete N. 8* T N. verursachte einen 
Aufwand von 
woran absheglich betahlt sind· 
a.) an den N . 66 fl. 
b.) an siie — 4% " · 15 fl. 
c.) an — — . . Zfl. 
d.) an — — . . . . . 16 fl. 
110 sl. 
2.) Der wegen Straßentaͤuberei verhaftete N. N. von N. veraulaßte 
einen Aufwand von —.- 150 fl. 
woran bezahlt Fnd: 
a.) an den N. N. . 69 fl. 
b.) an — — 20 fl. 
c.) an — — 6 fl. 
" *t- 15 fl. 
—
	        
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