Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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schaft mit dem berrics verurtheilten Johann Gesrg Schenk im Jahr #806. be- 
gangenen Sraßenraubes an dem Kornhändler Münst. von' Bezenweiler, dann 
wegen Vagabundität) Annahme eines fremden Nemens und Gebrauchs eines 
verfälschten Wanderbuchs, zu achtsähriger Vestungsstrafe neben; dem Ersatze 
feiner eigenen Untersuchungs Arres und Azungs-Kosten mit Vdem Anhang 
vérurtheilt worden, daß die Bestrafung ver von dem Inquistten zur Schul# 
gebrachten Desertion dem Miltitä Gerichte vorbehalten sei. . 
3. an eben diesem Tage wurde der bei demselben Criminalamt in Verhaft und Un- 
tersuchung gekommene Johann. Andreas Kroͤbel, aus Merseburg, hinsichtlich 
des Ver#oches eines an Christian Frjedrich Stepfan, aus Brieg in Schle- 
sien, veruͤbten vorsätzlichen Todtschlags, oder Raubmords jwar. von der Instanz 
entbunden, dagegen wegen absictlicher gefährlicher Körper-Verletung und da- 
durch verschuldeter Tödtung desselben) dann wegen einiger im Konigreiche be- 
gangener Entwendungen, neben dem Schadens-Ersaß und Bezahlung fämmt, 
licher Kosten) unter Einrechnung eines Theils seines erstandenen Arrests, noch 
mit zehenjähriger JZuchthausstrafe belegt, und dabei verordnet, daß derselbe 
nach Erstehung dieser Strafe an die Königl. Preußische Justiz= Behörde in 
Merseburg wegen seiner im Auslande begangenen Vergehen auszuliefern (i. 
Endlich ist 4) an gedachtem Tage der bei dem Criminal-Amt Ulm in Unter- 
suchung gekommene Kaplan Haas, zu Herrlingen) Oberamts Blaubeuren, 
wegen wiederholten Sodomie-Versuchs von seiner bisher bekleideten Stelle als 
Fröhmesser in Herrlingen casstrt, zu Dekleidung, eines kirchlichen Amtes für 
unfähig erklärt und neben Bezahlung sämmtlicher Kosten zü sechewöchigem 
Vestungs, Arrest verurtheilt, auch dabei verordnet worden, daß derfelbr nach 
erstandener Strafe bis zu erprobter Besserung und wenigßens guf zwei Jahre 
recludirt werden soll. "] « 
1. Civil-Senat. 
Am 6. Febr. wurde: 
1, in der Rechtssache zwischen den Stadtmeister Stellwas'schen Relikten in Hall, 
6 
I. und dem Königl. Bergrath, Bekl., die Hüfhebung eines Kaufvertrags betr.) 
beklagter Theil von der gegen ihn angebrachten Klage entbunden, unter Verur, 
theikung der Kl. in die Kosten; —iiesns "-- 
F.Jndek21tioiIs-SachevondempbekamtskGeckcht Oeh ringen zwischen dem Buͤr- 
germeister Sqner in Ingelfingen, Luten) Anten, und der Caspar Boppisches 
Concurs. Masse, besonders aber dem Güterpfleger der Ziegler Leonhard Gros'schen 
Hant. Masse zu Jorchtenberg, Nir- Lnten /„Aten, Votzug im Concurs beir., 
auf Beweis erkannt. , 9 
Am 12. Febe. ist: « k-- . 
8. in det Ations-Sache von Biberach zwischen Anton Widemann, Hammerschmidt
	        
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