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creffend, die ergriffene Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde
unter Berurtheilung der UAppellanten in die dadurch verursachten Kosten von
Amtewegen verworfen.
777. Gerichtshof des Jaxt-Kreises.
1. Criminal= Genat.
An 4. März wurde verurthe ilt:
1. Michael Steinbronner, von Muthlangen, Oberamts Gmünd, wegen zwei-
qualificirter und sieben größtentheils unter sehr erschwerenden Umstaänden ver-
übter Diebstähle, neben dem Ersatze des erweislichen Schedens und neben Be-
zahlung der Arrest, Azungs" und Untersuchungs-Kosten, zu sech smenatlicher
Juchthausstrafe.
Amg. März wurde:
l dem Bernhard Heilig, von Rechberghausen, Oberamts Gmünd, wegen wieder,
dolter, zum Thetl ausgezeichneter, qualisscirter und großer Diebstähle, dann
wegen Concubinats und Bagirens,) neben ZJuscheidung der betreffenden Kostens-
und Schadens= Ersaß= Rate, eine zwei und ein halbshrige Zuchehaus-
strafe mit nachheriger Stellung unter strenge polizeiliche Aufsicht, zuerkannt.
Am :½1. März ist;
5. Benedict Waisger) von Forstweiler, Oberamtes Ellwangen, wegen nachgefolgter
Theilnadme an einem kleinen Diebstahle, und wegen Vezse belsh neben Be-
ta#kung seiner eigenen Arrests= und Azung= und 3/172 der Untersuchunge Kosten,
zu riermonatlicher Bestungs' Arbeit und nachheriger zweimonatlicher
Eiuchliebung in einem Zwang= Arbeitshause, und
In derike Mangald, zu Orhringen, wegen verübter um Theil großer und
rheils mie Qualistcation, theils mit Ausleichnung verbunden r Geld-Entwendungen
an idrem Stiefvater, neben dem Ersaße des erweisliche Schadens, auch der
Bezahlung ihrer eigenen Arrests. Ajzungs" und sämmrlicher ntersuchungs-Kosten,
zu siebenmonatlicher Fuchthausstrafe verurtheilt wo en.
Am 1:16. März wurde:
5. die ledige Johanne Wilhelmine Waker, aus Rehrbronn, Oberamts Schorn-
dorf, wegen verübten dritten Diebstahls) neben der Befahlung fämmtiuher
Kosten, mit achtmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger dreimo,
natlicher Eiuschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus;
. Melchior Klo'zhüccher, von Essiugen, Oberamts Aalin, wegen verübten großen
und cinigermaßen ausgezeichneten, auch eines attentirten kleinen, im rechtlichen
Sinne zweiten Diebstahls, neben dem Schadens- und Kostens-Ecsatze, mit