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(Nr. 4919.) Konzessions= und Beststigungs-Urkunde für die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Dortmund
und Witten über Vochum, Steele, Essen und Mülheim a. d. Ruhr
einerseits nach Duisburg und zum Rheine, andererseits nach Oberhausen.
Vom 21. Juni 1858.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem die Bergisch-Maͤrkische Eisenbahngesellschaft die Anlage einer
Eisenbahn von Dortmund und Witten über Bochum, Steele, Essen und Mülbeim
a. d. Ruhr einerseits nach Dussburg und zum Rheine, andererseits nach
Oberhausen beschlossen hat, wollen Wir, in Anerkennung der Vorkeile, welche
dieses Unternehmen für die gewerblichen und Verkehrs-Interessen der betheiligten
Gegend mit sich bringt, zum Baue und Betriebe der vorbezeichneten Eisenbahn
hierdurch Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen, auch den Uns
vorgelegten Nachtrag zum Stcatute der Beigisch-Mrkischen Eisenbahngesellschaft
hiermit bestatigen. Zugleich verordnen Wir, daß auf das obige von Uns
genehmigte Eisenbahn-Unternehmen die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen
vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften, insbesondere diejenigen
über die Expropriation, imgleichen das Gesetz über die von den Eisenbahnen
zu entrichtende Abgabe vom 30. Mai 1853., Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem
Statutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Juni 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesicht des Königs:
(L. S.) Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. Simons.
Nach-