Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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(Nr.  4919.)  Konzessions=  und  Beststigungs-Urkunde  für  die  Bergisch-Märkische  Eisenbahngesellschaft,
  betreffend  den  Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Dortmund
  und  Witten  über  Vochum,  Steele,  Essen  und  Mülheim  a.  d.  Ruhr
einerseits  nach  Duisburg  und  zum  Rheine,  andererseits  nach  Oberhausen.
Vom  21.  Juni  1858.

Wi  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von
Preußen  ꝛc.  ꝛc.

Nachdem  die  Bergisch-Maͤrkische  Eisenbahngesellschaft  die  Anlage  einer
Eisenbahn  von  Dortmund  und  Witten  über  Bochum,  Steele,  Essen  und  Mülbeim
  a.  d.  Ruhr  einerseits  nach  Dussburg  und  zum  Rheine,  andererseits  nach
Oberhausen  beschlossen  hat,  wollen  Wir,  in  Anerkennung  der  Vorkeile,  welche
dieses  Unternehmen  für  die  gewerblichen  und  Verkehrs-Interessen  der  betheiligten
  Gegend  mit  sich  bringt,  zum  Baue  und  Betriebe  der  vorbezeichneten  Eisenbahn
  hierdurch  Unsere  landesherrliche  Genehmigung  ertheilen,  auch  den  Uns
vorgelegten  Nachtrag  zum  Stcatute  der  Beigisch-Mrkischen  Eisenbahngesellschaft
  hiermit  bestatigen.  Zugleich  verordnen  Wir,  daß  auf  das  obige  von  Uns
genehmigte  Eisenbahn-Unternehmen  die  in  dem  Gesetze  über  die  Eisenbahn-Unternehmungen
  vom  3.  November  1838.  enthaltenen  Vorschriften,  insbesondere  diejenigen
  über  die  Expropriation,  imgleichen  das  Gesetz  über  die  von  den  Eisenbahnen
  zu  entrichtende  Abgabe  vom  30.  Mai  1853.,  Anwendung  finden  sollen.

Die  gegenwärtige  Konzessions=  und  Bestätigungs-Urkunde  ist  nebst  dem
Statutnachtrage  durch  die  Gesetz-Sammlung  zu  veröffentlichen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  21.  Juni  1858.
Im  Allerhöchsten  Auftrage  Sr.  Majesicht  des  Königs:
(L.  S.)  Prinz  von  Preußen.

v.  d.  Heydt.  Simons.

Nach-