Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

poͤrden im Laufe des Monats Juni 
unfehlbar auf die Srezial--Kassen de- 
kretirt und diese dadurch in den Stand 
gesebt werden, ihre Pessio-Reste noch 
vor dem Rechnungs= Alschluß der 
Staats-HHauptkasse vellständig anzu- 
geben. 
. 5. 
So wie die Staats-Hauptkasse von 
den bei den Einnahme-Verwaltun- 
gen des Finanz-Departement entste- 
benden Resten durch die besonders ange- 
ordnete Vorlegung der Rechnungs-Ab- 
schlüsse und Rest-Verzeichnisse Kennt. 
niß erhält, werden derselben auch von 
den Ausgabe= Verwaltungen über die 
für das ablaufende Jahr noch zu be- 
Kreitenden, bei dem Rechnungs-Ab- 
schluß noch nicht berichtigten, oder 
noch nicht zur Anweisung relfen Aus- 
gaben vollsnändige Nachweisungen durch 
die beibeiligten Ministerien mitgetheilt 
werden, welche sich biedurch für das 
künftige Jahr die Befugniß zu An- 
weisung auf vorjährige Reste vorzube- 
balten haben: daher die untergeordne- 
ten Stollen mit der Vorlegung dieser 
Nachwelsungen um so pünkltlicher ein- 
lalten werden. 
. 6. 
Da dle von den Ministerlen im Laufe 
des Jahrs auf die Staats Haupt- 
kasse angewlesenen Abschlags= und 
Vorschuß-Zablungen, worüber dle 
Anweisungen nicht im Allgemeinen 
oder fortlaufend, sondern nur auf be- 
stimmte Rubriken und auf bestimmte 
Summen ertheilt werden kbnnen, wo 
möglich noch vor dem Ablauf des 
Etats= Jabrs zu erledigen, und daher 
die Ausgaben, worauf sle sich beziehen, 
jedes Jahr vor dem #16. Juli voll- 
ständig anzuweisen sind; so haben dle 
Werwaltungsstellen besonders hierüber 
die betreffenden Dekreturen den Mini- 
sterien zeltlich vorzulegen; und wenn 
einzelne derselben im Anstand gelas- 
sen werden mässen, diesfalls Anzeige 
zu mechen. 
Die Ober-Rechnungskammer wird über 
die am Schlusse des Jahrs unerledigt ge- 
bliebenen Abschlags = und Vorschuß-Zah- 
lungen, welche bel der Staats-Haupt- 
kasse bis zur Erledigung unter den Resten 
in der folgenden Rechnung vorgemerkt 
bleiben, den Ministerlen besondere Ver- 
zeichnisse witthellen, damst auf die baldige 
Erledigung Bedacht genommen werde. 
Stuttgart den 5. Juni 820. 
Maucler. v. Olto. Weckherlin.
	        
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