Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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der Hälfeigen Untersuchungs-Kosten, 
auch Bezahlung der hälftigen Kurkosten 
mit einer sechsmonatlichen Festungs- 
Arbeitsstrafe belegt; 
() Joseph Flalg, von Mariazell, wegen 
gefährlicher Schlaghändek mit gedachtem 
Christian Ehrler, so wie wegen Ehe- 
bruchs, neben Werfällung in seine Haft- 
und 4 der Untersuchungs-Kosten, auch 
der Verbindlichkest zu Bezahlung der 
hälftigen Kurkosten zu viermonatli- 
cher Festungs-Arbeitstrafe verurtheilt. 
Am 26. Mai ist: « 
g·MIchoechtrma-n,SchützvonGem 
kingen, Oberamts Reuttlingen; wegen 
nahen Wersuchs einer Rethzucht, neben 
der Berbindlichkelt zum Ersatze der 
Haft= und Umersuchungs-Kosten und 
unter Vorbehalt einer Entschädigungs-= 
Klage für die Gemißhandelte, zu zwel- 
jöhrlger Zuchthausstrafe verurtheilt 
worden. 
Am 36. Mai wurde: 
10. a) Johann Martin Sterzer, von 
Gältstein, Oberamts Herrenberg, wegen 
ersten großen, In Genossenschaft began- 
genen, durch Einbruch qualiffzirten, je- 
doch ersetzten Diebstahls mit Elnrechnung 
zweler weiterer kleinen Entwendungen, 
zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe, 
und 
b) Gottlieb Raitb, von Kayp, wegen 
gleichen Vergehens, dann wegen hart- 
näckigen Läugnens zu nmeunmonäetli- 
cher Zuchtheusstrafe mit Willkomm 
verurtheilt, auch jedem derselben der 
Ersatz seiner Haft-, so wie der Pälfti- 
gen Untersuchungs-Kosten auferlegt. 
Am 31. Mai ist: 
11. Matthäus Hämmerle, von Trich- 
tingen, Obexamts Sulz, wegen dritten 
und großen Diebstahls, neben Verfällung 
in seine Haft-Azungs= und sämtliche 
Untersachungs-Kosten zu achtmonat- 
licher Zuchthausstrafe mit Willkomm 
und nachheriger Einschließung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus auf wenigstens oler. 
Monate verurtheilt worden. 
An demselben Tage wurde: 
12. auf die von dem Oberamtsgerichte in 
Nürtiugen gepflogene Untersuchung: 
e)dbdeer fuspendicte Schulthelß Conrad 
Hiller, von Neckarhausen, wegen 
mehrerer an der dortigen Gemeinde 
theils versuchten, theils vollbrachten 
Veruntreuungen und Betrügereien mit- 
telst Verrechnung falscher Quittungen, 
ferner wegen mehrfacher Fälschungen 
des Gerichts-Hrotokolls und einer Pri- 
vat-Urkunde zu Bedeckung der Be- 
trügereken, endlich wegen unerlaubter, 
jedoch minder bedeutenden Gescheuk-
	        
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