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Blatt von 1820, S. 321) ein Zn-
sah von sechtwoͤchiger Zuchthausstrafe
ausgesprochen.
Am 329. Juli wurben verur-
tpeit:
15. der za Maulbronn in Untersuchung
gekommee Johonnes Müller, von
Mireelstadt, Oberamts Urach, wegen
mehrerer wiederboller zum Tzeil im
Cemplott mit Gottlieb Hoffä#, von
Illingen, verübter Dlebstähle, worunter
ein großer und quoalisiz'rter begriffen, ne-
ben Ersatz selner Arrest= und 3 der Un-
tersachungs-Kesten, auch Ersatz des
Schadens, beziehungswelse unter folie
darsscher Verbindlichkeit mĩt Gettlieb
Hofsß zu achtmon atlicher Festungs-
Arbelt;
6r. Daniel Döbel, von Illingen, Ober-
amts Maulbrenn, wegen eined großen
und im rechtlichen Sinne dritten Dieb-
stohls, sodann wegen Vagirens und
Fälschung, neben Ersfatz des Schadens
und Bezahlung seiner Transpork-, Ver-
baft= und Untersuchungs, Kosten zu
neunmonatlicher Festungs= Arbelt,
und nachberlger Einsperrung in ein
Zwangs= Arbeltsbans ble zu erprobter
Besserung, mindestens aber auf die
Dauer von vier Monaten.
Erkenntnisse in Reoisions-Fällen.
Am 26. Jull wurde:
der zu Eßlingen in Umersuchung gekom-
mene Johannes Fromberger, von
Waͤschenbeuren, Oberamts Welzheim,
wegen vorsfetlicher gefährlicher Ver-
Sundung und dadurch verschuldetet Tid-
tung des Jakob Hellig, von Weiler,
sodam wegen Versachs eines durch Ein-
bruch dualistzirten und zugleich gefähr-
lchen Dieblstahls, unbefugten Gewehr=
Besttzes, Conkubinats, Scortation und
Vagirens, auch eines Betrugs, neben
Confiekatlon des Gewehrs und Ersat
seiner Arrest= Azungs= und Wertheldi-
gungs-Kosten, se wle der durch dle
Legal-Inspertion und Seetion des ge-
todteten Hellig verursachten Kosten, auch
3 der sämtlichen Untersuchungs-Kosten
zu zwhlfjähriger Zuchthausstrofe ver-
urtheilt.