669
sen berußen gelassen, und zugleich bin-
sichtlich der Umersuchungs-Kosten die
Entscheidung noch vorbehalten worden.
sKtrafe und nachberiger viermos ak-
licher Reclusion in einem Zwangs-Ar-
beitshaus verurtheilt.
Am 9. September ist:
7. gegen die bei dem Oberamtsgerichte
Gaildorf in Verhaft und Untersuchung
gekommenen Ingqulssten:
a. Jehann Michael Bühr, von Groß-
Am 16. September wurde:
6. der bei dem Oberemtsgerichte Oehrin=
gen in Untersuchung gestandene Johann
Georg Dhrrmann von do, wegen cul-
poser Toͤdtung der Barbara Meißner,
elßlingen, Oberamts Goppingen, we-
gen Straßenraubs, Diebstahls und
anderer minder bedeutender Vergeben,
neben Bezahlung selner Arrest= und
Azungs-Kosten, auch neben dem Er-
satz des verursachten Schadens unter
solidarischer Verbindkichkeit mit seinem
Genossen Johannes Waldenmaler,
eine, vser= und einhalbjährige
Juchthausstrafe erkannt, und der Ver-
dacht einer weitern Entwendung auf
sich beruhen gelassen, auch
b. gegen Johannes Waldenmaler,
von Ganslosen, Oberamts Göppingen,
wegen gleicher. Verbrechen, neben Be-
zahlung seliner Arrest= und Azungs=
Kosten, auch neben Ersatz des verur-
sachten Schadens eine olerjährige
und achtmonatliche Zuchthausstrafe
ausgesprochen, hingegen wegen zweier
weiterer klelner und einfachen Dilebstähle
derselbe theils von der Instanz entbun-
den, thells der Verdacht als unerwle-
von Schwbllbronn, zu einer achtmonat-
lichen Festungsstrafe, so wie zu Be-
zahlung sämtlicher Kosten, verurthellt.
Am ig. September ist:
9. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
Künzelsau verhaftet gewesenen ledigen
Wilhelm Sammet, von Pfedelbach,
wegen eines klelnen einfachen Diebstahls
und wegen eines entfernten Diebstahls=
Attemtats, in der Rückscht, daß sein Ver-
geben als dritter Diebstahl sich darstellte,
neben Bezahlung ber Kosten eine sechs-
monatliche Festungsstrafe und nach-
berige Reclusson in ein Swangs-Arbeits-
baus auf drei Monate erkannt; auch
am nämlichen Tage:
. a) der bei dem Oberamtsgerichte
2 in Untersuchung gewesene
Johann Georg Krämer, von Bar-
tenstein, wegen mehrjährigen ehebreche-
rüschen Concubinats, sodann wegen ver-
anlaßten falschen Eintrags in das Tauf-
buch, neben Bezahlung der Haͤlfte der
3 7