Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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sen  berußen  gelassen,  und  zugleich  binsichtlich
  der  Umersuchungs-Kosten  die
Entscheidung  noch  vorbehalten  worden.

sKtrafe  und  nachberiger  viermos  aklicher
  Reclusion  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus
  verurtheilt.

Am  9.  September  ist:

7.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerichte
Gaildorf  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekommenen  Ingqulssten:

a.  Jehann  Michael  Bühr,  von  Groß-Am

  16.  September  wurde:

6.  der  bei  dem  Oberemtsgerichte  Oehringen
  in  Untersuchung  gestandene  Johann
Georg  Dhrrmann  von  do,  wegen  culposer
  Toͤdtung  der  Barbara  Meißner,

elßlingen,  Oberamts  Goppingen,  wegen
  Straßenraubs,  Diebstahls  und
anderer  minder  bedeutender  Vergeben,
neben  Bezahlung  selner  Arrest=  und
Azungs-Kosten,  auch  neben  dem  Ersatz
  des  verursachten  Schadens  unter
solidarischer  Verbindkichkeit  mit  seinem
Genossen  Johannes  Waldenmaler,
eine,  vser=  und  einhalbjährige
Juchthausstrafe  erkannt,  und  der  Verdacht
  einer  weitern  Entwendung  auf
sich  beruhen  gelassen,  auch

b.  gegen  Johannes  Waldenmaler,
von  Ganslosen,  Oberamts  Göppingen,
wegen  gleicher.  Verbrechen,  neben  Bezahlung
  seliner  Arrest=  und  Azungs=Kosten,
  auch  neben  Ersatz  des  verursachten
  Schadens  eine  olerjährige
und  achtmonatliche  Zuchthausstrafe
ausgesprochen,  hingegen  wegen  zweier
weiterer  klelner  und  einfachen  Dilebstähle
derselbe  theils  von  der  Instanz  entbunden,
  thells  der  Verdacht  als  unerwlevon

  Schwbllbronn,  zu  einer  achtmonatlichen

  Festungsstrafe,  so  wie  zu  Bezahlung

  sämtlicher  Kosten,  verurthellt.
Am  ig.  September  ist:

9.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

Künzelsau  verhaftet  gewesenen  ledigen
Wilhelm  Sammet,  von  Pfedelbach,
wegen  eines  klelnen  einfachen  Diebstahls
und  wegen  eines  entfernten  Diebstahls=Attemtats,
  in  der  Rückscht,  daß  sein  Vergeben
  als  dritter  Diebstahl  sich  darstellte,
neben  Bezahlung  ber  Kosten  eine  sechsmonatliche
  Festungsstrafe  und  nachberige
  Reclusson  in  ein  Swangs-Arbeitsbaus
  auf  drei  Monate  erkannt;  auch
am  nämlichen  Tage:
.  a)  der  bei  dem  Oberamtsgerichte
2  in  Untersuchung  gewesene
Johann  Georg  Krämer,  von  Bartenstein,
  wegen  mehrjährigen  ehebrecherüschen
  Concubinats,  sodann  wegen  veranlaßten
  falschen  Eintrags  in  das  Taufbuch,
  neben  Bezahlung  der  Haͤlfte  der
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