Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

vermodge hoͤchster Entschließung vom 14. 
dleses Monats dle Ernennung des Carl 
Wilbelm Hennenhofer, von Tübingen, 
zum Posthalter in Waiblingen bests- 
lget. 
Sedann haben Seine Königliche 
Majestét vermige höchster Entschließung 
vom ::. d. M. dem Ober-Regierungerath 
o. Schmidlin den Tltel und NRang eines 
Staats-Raths zu erthellen gerubt. 
II. Verfügungen der Deparetementée. 
A.) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Miniskerium. 
Der Rechts -Candidat Carl Friedrich 
Wilhelm Wergo, von Cannstadt, welcher 
bei der mit ihm vorgenommenen ersten 
Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter Classe 
erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als ZRe- 
ferendär zweiter Classe bel dem Kdniglichen 
Gerichtshefe zu Tüblingen aufgenommen 
worden. 
Siuttgart den 17. April 18:1. 
Maurcler. 
a0 Bekanntmachung, die Gesuche um Unterlassung der bfentlichen Bekanntmachung von Straf- 
Erkenmtnissen betreffend. 
Da bei dem Kdnigl. Justiz-Minssterlum 
bäufig Gesuche um Richtbekanmmachung eon 
Straf-Erkenntuissen durch das Staats= und 
Reglerungs= Blatt angebracht werden; so 
sleht sich dasselbe, in Folge erhaltenen Be- 
fehls Seiner Kbnigl. Majestét, ver- 
aniaßt, unter Hinweisung auf die Koͤnigl. 
Verordnung vom 26. Juni 1811 (Staats- 
und Reglerungs-Blatt vom Jabr 1811 
S. 541) wonach die einen Verbrecher tref- 
fende Strafe nur auf ihn allein wirken, 
keineswegs aber seine Berwandten an ihrer 
Ebre kränken soll, hiermit zur allgemelnen 
Kennt#nß zu bringen, daß Gesuchen der oben- 
erwähmen Art aus Rücküchten für die Fa##- 
mille des Veruktheilten nicht entsprochen, 
und auf solche in Zukunft keine Verfägung 
ertheilt werden könne. 
Stuttgart den 18. Aprll 1821. 
Maucler.
	        
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