Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro. 27. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Montag den 1:4. Mai. 1621. 
I. Unmittelbare Könisliche Dektete. 
Keine- 
. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem. Monat März 1821 von den Gerichtshöfen des Khnigteichs ausgrsprochenen Erkenntnisse. 
betreffend. 
Im dem verffessenen Menat März flnd von sämtlichen Gerichtshlfen des Ki- 
Moreichs. nachstehende Erkenntulsse ausgesprechen werden, wobei im Aligemelnen bewerkt 
#lrd, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerichts = Stellen in das Stoats= und 
Regierunge = Blatt aufgenommen werden, wedurch eine längere, als dreimonatliche. 
örelheb.= Strafe erkanm wirde. 
Asl Obertribunal. 
1. Criminal = Senat. 
Den 3. März wurde: das Erkenntult des Gerschtohofs zu Tä- 
u. Ja der Rek' rsache des Rehlerförsters bingen vom 3. Juni 1830 (Staots- 
C##l Frledrich Koch, von Waldenbuch, und Reglerungs-Blatt Nre. 40. S.375)
	        
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