Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Gerichn  =  Aktuars=  Stellen  den  Oberamts=  gegenwärtig  erledigt,  und  es  Haben  sich  nach
Richtern  die  provisorlsche  Annahme  von  der  Anjeige  der  Oberamts-VRichter  zu  predergleichen
  Gehälfen  überlassen,  und  es  sud  viforlscher  Uebernahme  derselbon  keine  Be.
zu  Versehung  solcher  Stellen  lim  Allgemel=  werber  gezeigt.  Das  Kdalgl.  Justiz-Minen
  auch  blejenigen  für  befählge  erklärt  misterlum  sleht  ssch  Hledurch  veranlaßt,  die
worden,  welche  dle  gesetzmäßige  Dlenst=  jenige  Indloiduen,  welche  die  erforderlichn
Hräfung  im  Departement  der  Justiz  nicht  Eigenschaften  zu  Versehung  elner  selchen
erstanden  haben.  Stelle  zu  beslezen  glauben,  bledurch  eufu
Hienach  dürfen  nicht  nur  Rechts-Candl,  ferdern,  sich  unter  Bellegung  der  ulhlzen
daten,  wesche  dle  Fakultäts-Präfung  erston=  Zeugulsse  bel  demselben  zu  melden,  domt
den  baben,  sondern  auch  solche  Indloldnen,  den  Bewerbern  von  Erlekigungess#len
welche  die  Schrelberei  ordnungsmäßig  er=  NRachricht  enhellt  und  ihnen  dekurch  Ge
lernt  und  bel  dem  Departement  des  In=  legenheit  verschafft  werden  khnne,  mit  deueneun
  oder  der  Finanzen  gepräft  werden  treffenden  Oberomts-Richtern  die  dlesen  uͤber
sind,  iu  Gerichts-Aktnarien  provisorisch  be,  lassene  nähere  Uebereinkunft  abzuschllepen.
stellt  werden.  Inzulschen  flad  bel  elnigen  Stuttgart  den  12.  November  1331.
Oberamts  gerichten  die  Aktuars  =  Stellen  Maucler.

1)  Bekanntmachung  in  Betreff  der  Einsendung  der  Gebühren  für  das  Staats=  und  Regierungs
Blan  auf  das  ersie  Semesier  1827.
Fär  das  mit  dem  ersten  Jenuer  1332  ten  aber  auf  dem  Büreau  der  erwäßatn
beginnende  erste  Semester  des  Staats-  Stelle  zu  berichtigen.
und  Neglerungs-Blatts  sind  die  Gebuͤhren  Sollien  für  das  erste  Semester  182  bo
à  r#fl.  30  kr.  vom  Eremplar  durch  die  mit  gendwo  mehr  eder  weniser  Exemplar#e###
dem  Einzug  in  den  Oberamts-Bezliken  im  zweiten  Semester  18  3  1  erforderlich  seyn,
beauftragten  Stellen  und  Personen,  #  le  so  ist  der  genannten  Bebbrde  Fievon  in  38,
vurch  die  Königl.  Post  „Aemter  im  Laufe  ten  Naochrsche  zu  geben,  ladem  nach  Absuf
des  Monats  Derember  :324  an  dos  Ras·  des  Monats  December  d.  J.  kalne  Abber
seuamt  des  Reglerungs-Blatts  einzusenden,  Kellungen  wehr  angenemmen  werden  Mn#
von  den  in  Sintigset  wehnenden  Abonnen-  Stuttgart  den  14.  November  1331.
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