Nro. 28.
Königlich-Württembergischek
Staats= und Regierungs-Blatt.
Freitag den 13. Mai 1831.
I1I. Unmittelbare Könisliche Dekrete.
Dienst-Nachrichten.
S. 1 Koͤnigliche Majestät haben
durch höchste Entschließung vom 21. vorlgen
Monats die erledigte katholische Pfarrei
Rasgenstadt, Dekanats Ebingen, dem
bisherlgen Dekanats-Commissär, Ofarrer
Klemmer zu Nordstetten, Oberamts Herb,
ouf seine Bitte äbertragen.
Sodann haben H#chndieselben vermoͤze
echster Enischließung vom 3. d.
M. den Reglerungsrath Oberamtmann
Günzler zu Rärtingen, auf sein Ansuchen
der von m bleher bekleldeten Stelle Altersbalber
zu entheben., und der Akten: Ausscheldungs-Commisston
zuzurhellen, und
vermige hüchster Entschließung vem 4.
d. M. dem Wirtbschafesrath André in
Brünn den Charakter und Rang elnes
Kbnigl. Hofraths zu verlelben geruht.
Ferner haben Hbchstdleselben durch
bbchstes Dekret vom nämlichen Tage den
Repetemen Schmid, den Jüngern, zum
außerordentlichen Professor der evangelischen
Theologie on der Unloersirät Tuͤbingen;
und-