Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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6.  Frledrlch  Ginsle,  Schuhmache#  zu
Neuenbauͤrg,  Klaͤger,  von  Friedrile,  geb.
Märcklin,  von  Schwan,  Beklagten,  wegen

  Ehebruchs;  je  (5—6)  unter  Verurthellung
  des  Beklagten  in  die  Kosten,

1)  Kreis.  Ge##  ##ch  ##sh  #.
7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis..

1.)  CrlmIinal-Senate

Am  3.  April  wurden  verurtheilt:


m—0  der  zu  Walblingen  In  Untersuchung  gekommene
  Michael  Baumelster,  Keßler
  von  Ebersberg,  Oberamts  Baknang,
wegen  mehrfältiger,  gewerbsmäßig  verübter,
  wiederholter,  zum  Thell  ausgezelchneter

  und  qualisicirter,  auch  zum  Theil

großer  Dlebstähle  neben  dem  Ersatze  des

rens,  Annahme  elnes  falschen  Namens
und  wegen  frecher  Lügen  vor  Gerlcht,
neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatze
zu  eince  Züächtigung  mit  fünf  und  zwanzig
  Stockstreichen  und  zu  fünfzehnmonatlicher
  Festungsstrafe,  auch  nachberiger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
weniestens  aber  auf  die  Dauer  von  acht
Menaten;

Schadens  und  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  Untersachungs-Kosten  zu
drel  jährlger  Zuchthausstrafe  mit  derbem
  Willkomm,  und  nachheriger  Einsperrung
  in  eln  Zwangs--Arbeltshaus  bis  zuerprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  achtzehn  Monaten;
z#.  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
  Mtlchael  Eisenbart,  von-Deufringen,
  Oberamts.  Bbblingen,  wecen
  im  rechtlichen.  Sinne.  dritter  Diebstähle,
  worunter  ein  quallsichrter  begriffen
  ist,  (dann.  wegen  wiederholten  Vagi-.

  Jakob  Friedrich  Sllber,  von  Denkem
dorf,  Oberamts  Eßlingen,  wegen  mehrerer
  zum  Thell  im  Zustande  der  Trunkenheit,
  aber  unter  sehr  erschwerenden
Umständen,  verübter  grober.  Excesse;
dann  wegen  wlederholter,  mie  thätllcher.
Mißhandlung  und  Ausstohung,  gefaͤhrllcher
  Drohungen  verbundenen  Wldersetzlichkelt
  gegen  seine  Orts-Obrigkeit,  zu
fünfmenatlicher  Festunge-  Acbeltsstrafe,
  neben  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  3  der  Untersuchungs-Kesten,

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